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Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 02:12
von AutoTroll
QUOTE (fruchtfliege @ 16 Nov 2011, 02:28 ) allerdings könnte das mit den prüfmenschen wohl wirklich ein problem werden Zurecht, wenn ein Motorradfahrer einen Unfall hat und sein Helm dabei kaputt geht, heißt das, dass er danach ohne Helm fahren soll, damit das nächste Mal sein Kopf dran ist?Sry 4 Moralapostel, ich bin pro Airbags und verstehe auch nicht wenn Leute sich die Dinger ausbauen, weil sie ein Spielzeuglenkrad wollen oder sowas.
Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 10:09
von paedder
Ich denke mal, Eure Message ist angekommen. Nun bitte weiter im Topic. Danke.
Verfasst: Di 29. Nov 2011, 23:52
von pedrosch
wie AccentGT schon sagte erst mal prüfen ob man die Airbags austragen kann. Soweit ich informiert bin kann man nicht nur einen Airbag austragen lassen sondern nur alle, also Beifahrer und Fahrer Airbag. Ohne Fahrer Airbag wäre es mir aber nicht wohl beim Fahren.
Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 01:10
von bioseuche
Nach dem Motto: Mitten drin statt nur dabei! Airbag austragen ist so eine Sache...Erst mal ist es dann genehmigt, wenn es entweder das selbe Modell ohne Airbag gab oder der Hersteller ( bei neueren Fz so ab 1999) bestätigt, dass Insassenschutzvorschriften ( nach EG...) auch ohne Airbag eingehalten werden. ( m.E. sehr schwierig)Dann muss der Ausbau, bzw. die Deaktivierung von einer FACHWERKSTATT vorgenommen werden, inkl. Bestätigung. Hat was von Sicherheitsvorschriften, Sprengstoff und so...Dann muss das Fz eine Sicherheitslenksäule haben. Es gibt vereinzelt Modelle, wo bei verbautem Airbag eine relativ starre Lenksäule verbaut ist. Die müsste ersetzt werden.Dann ist Abnahme möglich.