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Verfasst: Mi 17. Sep 2003, 14:50
von -=KlotzMator=-
QUOTE (Lordi @ 17 Sep 2003, 10:33 ) Aber in dieser Situation jetzt dem Autofahrer die Schuld zu geben finde ich wirklich nicht richtig. Vor allem kann das ja auch Folgen in Flenzburg nach sich ziehen, ganz abgesehen von der Beitragserhöhung der Haftpflicht und dem eigenen Autoschaden.Ich finde das ist unverhältnismäßig, und nicht richtig.Aber was läuft schon richtig in unserem Land? Ja da hast Du recht Lordi. Vor der Änderung betrug das Alter noch 6Jahre. Jetzt sind es zehn und ich denke das ein 8Jahriges Kind sich schon Richtig im Straßenverkehr verhalten sollte. Wozu die ganzen Aufklärungskampanien "richtiges Verhalten im Straßenverkehr" und so. Meiner Meinung nimmt man den Eltern damit die AufsichtsPFLICHT. Wenn sie das alles zu lässig sehen hat der unschuldge Autofahrer halt schuld.Dazu passt:"Erst wenn der letzte Egoshooter indiziert wurde, 90% der Kinofilme ab 18 freigegeben sind und die letzte Lan-Party verboten wurde, werdet ihr feststellen, dass ihr eure Kinder trotzdem erziehen müsst."Ist zwar mehr auf Computer bezogen ober es passt. Kinder in Deutschland werden so schon zu viel verhätschelt, gerade Einzelkinder(Ich kanns bestätigen!! )

Verfasst: Mi 17. Sep 2003, 15:40
von Fred
Also ich kenne ein Urteil, da wurde folgendes im Urteilsspruch gesagt (nicht wörtlich, nur wie ich mich dran erinnern kann):Ein Autofahrer hatte ein Kind an(tot?)gefahren, das halt irgendwie auffe Straße gekommen war. Der Fahrer argumentierte, er sei ohne Schuld da er die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht überschritten habe."Ein Autofahrer kann sich nicht darauf berufen, die forgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten zu haben. Wenn Kinder am Fahrbahnrand spielen dann gilt besondere Vorsicht, und mit dem puren Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit ist es nicht getan, sondern es muss eine ''angemessene'' Geschwindigkeit eingehalten werden."Nun ja, die Regelung find ich nur korrekt. Wenn man irgendwo langfährt und Kinder spielen am Rand dann sollte wirklich besondere Vorsicht gelten (sollte nicht nur, is ja auch so). Aber aus dieser (ich nenn es jetzt einfach mal so) "eingeschränkten Aufsichtspflicht" für andere - besonders schwächere - Verkehrsteilnehmer jetzt ne fallunabhängige alleinige Schuld für den Autofahrer zu machen... naja.Aufgrund dieser Regelung soll ja die Vorsicht der Fahrer noch weiter gesteigert werden, aber bitte nicht mit solchen Druckmitteln !!!!

Verfasst: Mi 17. Sep 2003, 15:41
von GMB
QUOTE (Lordi @ 17 Sep 2003, 11:33 )... ganz abgesehen von der Beitragserhöhung der Haftpflicht und dem eigenen Autoschaden.die haftplicht erhöht sich doch net wenn dir jmd ins auto fährt oder eben so wie bei dem beispiel mit dem kind was dir in die seite fährt.kann mich nur noch an dem scheis 3er erinnern wo ich hinten drauf angehalten hab bloß weil der knilch anhalten mußte und jmd aus ner ausfahrt raus lassen mußte (und alles nur wegen nem FUCK schulterblick)da ich ja da rauf gefahren war wa da bei dem nen schaden und somit kann da die haftpflicht eintreten da die die wahl bleibt entweder bezahlts die versicherung also haftpflicht d.h. du steigst in der klasse wieder oder die andere möglichkeit den schaden selber zu bezahlen was meist teuer ist als ne aufstufenfals ich jetz wo falsch liege korrigiert mich

Verfasst: Mi 17. Sep 2003, 19:09
von Fred
ich denk mal, ne aufstufung der versicherung ist das geringste problem. kind tot, eltern klagen dich dumm und dämlich, dann sind dir die 100 euro im jahr auch egal...

Verfasst: Do 18. Sep 2003, 07:15
von Lordi
QUOTE (GMB @ 17 Sep 2003, 16:41 )die haftplicht erhöht sich doch net wenn dir jmd ins auto fährt oder eben so wie bei dem beispiel mit dem kind was dir in die seite fährt.Sie erhöht sich sobald sie für einen Schaden einspringen muss für den du zu Verantworten bist.Und wenn dir ein 8 jähriger vor das Auto springt und verletzt wird, bist du aufgrund dieser gesetzlichen Regelung sowieso immer der Schuldige, egal wie Vorsichtig du gefahren bist.Somit muss deine Haftpflicht einspringen und so erhöhen sich die Beiträge.

Verfasst: Do 18. Sep 2003, 07:18
von Lordi
QUOTE (Fred @ 17 Sep 2003, 20:09 ) ich denk mal, ne aufstufung der versicherung ist das geringste problem. kind tot, eltern klagen dich dumm und dämlich, dann sind dir die 100 euro im jahr auch egal... Ne sind sie mir nicht, es sind Mehrkosten, die ich eigentlich gar nicht hätte wenn das Kind mir net vors Auto gesprungen währe.Klagen können die ruhig, aber ich denke mal die Chancen sind eh sehr gering dass die Eltern mehr bekommen als das was ihnen die Haftpflicht gibt. Und wenn das Gericht einen darüber hinaus gehenden Anspruch statthaft findet, dann wird der sowieso maximal bei 25000-50000 Euro liegen, was durch meine Privathaftpflicht locker gedeckt ist und in einem solchen Fall einspringt.

Verfasst: Fr 19. Sep 2003, 17:41
von Jackdaniels
Tja also ich kam immer kurz vor den Kleinkindern zum stehen, teilweise sind die auch zur Seite gesprungen und hatten sich somit selber gerettet...Neee Spaß beiseite, also ich beobachte die Strassenseiten schon genauer an Schulen, KITA´s - bis jetzt gab´s keine nennenswerten Vorfälle.... ausser das ich mal fast nen Köter überfahren hätte der zwischen 2 Autos vorkam...´MfGDT

Verfasst: Fr 19. Sep 2003, 17:53
von -=KlotzMator=-
Und was machste wenn Du ihn nicht fast sondern überfahren hättest und es ein Kleinkind von sagen wir mal 8 Jahren gewesen wäre?

Verfasst: Fr 19. Sep 2003, 17:57
von Jackdaniels
ähh KlotzMator wen meinst jetzt?!?

Verfasst: Fr 19. Sep 2003, 18:06
von -=KlotzMator=-
Ähhh...na eigentlich Dich...