Verfasst: Mo 16. Apr 2007, 19:16
QUOTE Es ist so, als hätte ich wissen müssen, daß dasSchwungrad ausgetauscht werden mußNein, du hättest das natürlich nicht wissen müssen Allerdings deine Werkstatt (die Vertragswerkstatt) hätte es wissen MÜSSEN.Die Sache mit dem Kupplungsproblem beim GK V6 durch defektes Zweimassenschwungrad ist ja nun wirklich nichts unbekanntes.An deiner Stelle würde ich die erste Werkstatt erstmal befragen, warum sie anweisungen von HMD (in bezug auf die Schwungscheibe) stillschweigend ignoriert, bzw. dich nicht mal darauf hinweist, dass das Zweimassenschwungrad mit zu ersetzen ist. Von daher hat Hyundai natürlich recht, warum sollen sie die Garantieansprüche für die Fehler anderer übernehmen? Die erste gewechselte Kupplung ist von daher durch einen Einbaufehler zerstört worden, und die zweite als folgeschaden.Von daher wie gesagt, die erste Werkstatt (die das eigentlich alles verbockt hat) in die Mangel nehmen....notfalls mit Anwalt.