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Verfasst: Fr 16. Mär 2007, 12:30
von Fluxo
Das erste Mal war ich an der Liegnitzer Strasse in Witten. Da hatte ich eigentlich immer gute Erfahrungen mit gemacht... Mit meinem alten Mazda hat ich da immer alles gepasst und 'n Kumpel von mir mit seinem umgebauten Tigra auch nicht. Da war aber auch sonst immer ein anderer Prüfer.
Verfasst: Fr 16. Mär 2007, 15:02
von kane22
Geh zu dem tüver und sag der soll nen anderen beruf lernen,denn er ist unfähig bei meinen autor heck steht im teilegutachten extra drinne das es dann nich mehr zugänglich ist und die anhängelast zu streichen sind deshalb kann es doch trotzdem eingetragen werden wenn nichts in den papieren geändert werden müsste bräuchte man keine 19.3 sondern hätte ne abe dabei so ein depp
Verfasst: Fr 16. Mär 2007, 16:23
von maxi122
lol kane22wer lesen kann ist klar im vorteil !"Abschleppeinrichtung vorne nicht zugänglich"betonung auf VORNE und auf ABSCHLEPPEINRICHTUNGwas im endefekt bedeutet wenn er irgendwie liegen bleibt kann man ihne nicht VORNE einhängen und ABSCHLEPPENfinds ne sauerrei so übern prüfer zu reden wenn man netmal das problem erkennt
Verfasst: Fr 16. Mär 2007, 21:58
von kane22
Klar hab ichs richtig gelesen maxi das es vorne ist aber das ist doch wohl egaldenn ob de nun sorum abgeschleppt wirst oder anders rum is mir doch egal adac und avd ziehen dich eh fast immer rückwärts (selber so erlebt) und selber wirste keinen schleppen vorne
Verfasst: So 18. Mär 2007, 19:28
von nuerre
Das Problem ist aber wie der Maxi schon sagte das die Abschleppvorrichtung vorne Vorschrift ist aber hinten die nicht, wenn die Anhängelast ausgetragen wird.