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Verfasst: Sa 17. Feb 2007, 21:24
von wardriver
QUOTE (racemove @ 17 Feb 2007, 15:21 ) tja wenn es zugelassen wäre.ist es aber nicht. Jo. Zu der Erkenntnis sind wir an anderer Stelle auch schon gekommen.Wobei ich es jetzt konstruktiv gefunden hätte, wenn Du das Posting genutzt hättest, das ein wenig auszuführen (da Du Dich anscheinend auskennst).
Verfasst: Mo 19. Feb 2007, 15:07
von racemove
QUOTE (wardriver @ 17 Feb 2007, 21:24 ) Jo. Zu der Erkenntnis sind wir an anderer Stelle auch schon gekommen.Wobei ich es jetzt konstruktiv gefunden hätte, wenn Du das Posting genutzt hättest, das ein wenig auszuführen (da Du Dich anscheinend auskennst). dachte eigentlich das ich das schon hätte.aber na gut,lassen wir mal den ganzen firlefanz mit leuchtweitenregulierung und reinigungsanlage aussen vor.in einen scheinwerfer der für h4 bzw. h7 oder h3 leuchtmittel berechnet, konstruiert und zugelassen ist, darf kein xenonleuchtmittel (d2r/d2s) eingebaut werden. das liegt darin das die lichtausbreitung/brechung komplett anders ist und nicht ausgeschlossen werden kann das man hinterher einen blender oder eine trübefunzel hat.es ist dafür ein scheinwerfer nötig der mit der xenon lichtquelle zugelassen ist. mangels dieses scheinwerfers kann eine eintragung nie legal werden (selbst wenns eingetragen ist)falls ihr also einen scheinwerfer findet, der explizit für d2r oder d2s zugelassen ist.....und natürlich auch in einen hyundai passt...ja dann könnt ihr euch mit lwr und swr befassen. :-)xenongeprüfte komplettscheinwerder sind mir nur von hella (e36,e39,astra-g,focus-1,golf-4,ducato,div. lkw´s) bekannt. angeblich gibt es noch von der firma bad car einen getüvten scheinwerfersatz für den golf-2.das wars. alles anderes gibts dann nur als nachrüstung mit originalteilen vom händler oder ab werk.also xenon nur im , für xenon bauartgenehmigten, scheinwerfer