Dringend kleine Tipps!

Umbau, Reparatur und Tuning allgemein
sl4m
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Beitrag von sl4m »

und dann noch den chip tunen lassen
kane22
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Beitrag von kane22 »

Wenns nur für sprint ist mach einfach lachgasanlage rein am besten die große anlage von NOShatten das mal mit nem 2er golf gemacht der hat locker beim sprint dann einen AUDI A6 2.6 mit 150 PS geschafft und das coupe hat ja nen besseren motor als ein 2er golf
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DaveX
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Beitrag von DaveX »

Warum muss man sich auf das Niveau eines BMW fahrers herablassen und denen sein Ego füttern? Der hat dich wahrscheinlich ausgesucht, weil er genau weiß, dass de keine chance hast Bei der Bezeichnung 525i hätte dir schon mal ein Licht aufgehen müssenLasses einfach sein, es wetten nur arme Leute, die kein Geld haben!
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Elitefighter
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Beitrag von Elitefighter »

solls schnell gehen?!Lachgas...etwas mehr zeit?!Fächer Nocken Chip Auspuff CAINoch etwas mehr zeit?!Turbo von alpinePreise?! Dickes Sparbuch
Elantra
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Beitrag von Elantra »

Also wegen nem Chip müsstest du mal bei verschiedene Firmen anfragenErgebinsse bei googleEin Chip kostet halt so ca 400€ und das für vielleicht 10 PS....Lachgas ist so viel ich weiss verboten.Ich glaube aber trotzdem nicht, dass du ne Chance gegen den 525 hast. Vielleicht kommst schneller weg, aber dann holt dich der BMW ganz schnell wieder...
flow
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Beitrag von flow »

QUOTE was ich mal jetzt auf blöd gemacht habe, ist dass ich den tank leer gefahren habe und dann ultimate benzin von aral reingesteckt habe. hatte zwar einen minimalen unterschied gemacht, meiner meinung nach, müsste aber nen normal doch schon packen, aber eben nicht den 525 mit chip!wie schauts mit lachgas denn aus? meines wissens nach ist das doch vom tüv aus verboten!das mit dem sprit ist der placebo effekt, das bildest du dir nur ein, wenn dann merkst du das, wenn du mehrere tankfüllungen gefahren bist und sich der motor drauf eingestellt hat. aber das ist sooo minimal, das bringt dir nichts.klar ist lachgas verboten, aber sprintrennen sind das auch. und da es dir ja um viel geld geht... vergiss es einfach wieder ganz schnell dich mit größeren autos anzulegen.ich würd deine kleine wette ablehnen und dann eben damit leben,dass du deinem bekannten viel kohle für so eine - sorry - bekloppte idee schuldest.
sl4m
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Beitrag von sl4m »

verlass einfach für eine weile das land sorry für OT
kane22
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Beitrag von kane22 »

Lachgas ist nicht verboten kannste eintragen lassen die Flasche muss aber mechanisch getrennt sein im öffentlichen Straßenverkehr biste aufm Drag machste schalter um (verbunden) und dann gehts voll ab für Vw gibt es jetzt sogar schon mit teilegutachten und komplett system sprich auch auf öffentlicher straße verbunden bringen aber dann nur 25% mehr Leistung Anlage kannste hier kaufen http://www.m-t-e.de/produkte/nos/preise-nos-kits.phpPS: Das sagt der Tüv/DekraDerartige Systeme in Kraftfahrzeugen sind in Deutschland nicht verboten, Es sind nur einige Gesetzte und Vorschriften, die eine Verwendung nach dem TF&TF- Schema einschränken, ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht.Die zu beachtenden Vorschriften ergeben sich aus den beteiligten Technologien: Gas, Druckbehälter und Kraftfahrzeug. Für den Bereich Gas und Druckbehälter gelten die Vorschriften der DVGW und damit kennt sich jeder Gas-Wasser-Installateur aus, für den Bereich Kraftfahrzeuge gibt es den TÜV, in Kombination von beiden (Druckgasbehälter und Kraftfahrzeug) kommt noch die Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS) dazu. Das war es auch schon.Als erstes geht es um die Montage der Gasflasche, diese ist im Innenraum nach den Vorschriften der GGVS nicht möglich, nur das ist verboten, eine Montage im Außenbereich ist nicht verboten und damit zulässig, siehe auch die zu tausenden zulässigen Gasbehälter der Erdgas- oder LPG (Flüssig oder auch Autogas genannt) –Fahrzeuge. Also kann problemlos und zulässig ein Gasbehälter außen montiert werden, dazu kann man die Hochdruckbehälter (Erdgas) oder die Niederdruckbehälter (LPG) mit Fahrzeugzulassung benutzen.Die Installation von Gasanlagen (Flasche, Schläuche und Ventile) muss grundsätzlich immer den Vorschriften der DVGW entsprechen, die installierten Bauteile müssen eine DVGW-Prüfung haben, die fertige Installation muss von einem DVGW zugelassenem Prüfer durchgeführt werden. Auch dies ist kein Problem: alle notwendigen Teile mit DVGW- und sogar TÜV-Fahrzeugtechnik-Zulassung finden sich in den Bausätzen der Umbausätze für die Gas-Fahrzeuge, eine fachgerechte Installation kann jeder ausgebildete Gasinstallateur durchführen, ein DVGW-zugelassener Prüfer ist jeder Gasinstallateurmeister mit Konzession des örtlichen Gasversorgers, also fast jede stinknormale Heizungsbaufirma darf die DVGW-Abnahme durchführen.Bleibt nur noch die Fahrzeugzulassung durch den TÜV, die eigentliche Installation (Zulässigkeit und Dichtigkeit) der Gasanlage ist bereits bestätigt, jetzt bleibt nur noch die Überprüfung der Montage, die Überprüfung der Leistung anhand eines Leistungsdiagramms, der Geräuschtest und der Abgastest. Diese Prüfung ist aber identisch mit der Abnahme und Eintragung eines Turboumbaus.Habe fertig und kann mit einer NOS-Anlage legal herumfahren und diese auch nutzen.
HoffisRenner
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Beitrag von HoffisRenner »

Nix für ungut, aber ich glaub am besten kommste weg, wenn du deinem Kumpel die Knete gibst und gut ist. Gegen nen 525er glaub ich nicht, dass der zu schaffen ist. Never ever
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