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Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 21:47
von ferry
QUOTE (Brilliant @ 27 Sep 2006, 21:52 ) lags jetzt am abgemeldet sein oder war der tüv-typ n bisschen nebs de kappn? lag daran daß er abgemeldet war.ist im prinzip das selbe wie bei den saisonkennzeichen, siehe auch das post von teletronQUOTE (teletron)Ausnahmen gibt es für Fz. mit Saisonkz., wenn die Sicherheitsprüfung während der stillgelegten Zeit abläuft.macht eigentlich auch nicht wirklich sinn fahrzeuge, die eh am öffentlichen verkehr nicht teilnehmen dürfen, auf verkehrstauglichkeit zu prüfen edit:ich brauch zu lange für meine posts...

Verfasst: Do 28. Sep 2006, 11:18
von ferry
ja nee, ist schon klar!nur wie gesagt, warum solltest du was bezahlen müssen wenn das auto eh abgemeldet war, da kann dir ja keiner vorwürfe machen daß du den tüv-termin nicht wahrgenommen hast und dir eine geldstrafe aufbrummen...also normal daß da nix extra gezahlt werden muss

Verfasst: Do 28. Sep 2006, 21:37
von seho
isrid... danke liebe tante. steht bei mir auf der vorderseite, hab nen neuen fahrzeugschein.