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Verfasst: So 24. Sep 2006, 15:19
von maxi122
melchior will nicht unhöfflich klingen aber wenn du alles so gut weißt warum fragst du dann?!?ich sag du bekommst das teil nicht eingetragenausserdem geht der prüfer bei nem unfall vor gericht ! Er ist dafür zur verantwortung zu ziehen wenn du mit einem auto fährst was er abgenommen hat aber der Straßenordnung NICHT entspricht.woher ich das weiß ? mein dad arbeitet eng mit dem TUV Deutschland zusammen ...
Verfasst: So 24. Sep 2006, 17:48
von maxi122
weil du kein gutachten dafür hast und da du es privat machst wahrscheinlich nicht die erfahrung was hierbei zu beachten ist.als beispiel die bruchkante. die kannst du nicht einfach irgendwo hin machen, sag mir mal jemand wo dir sagt wo die hin muss und wie die gearbeitet werden muss.alles in allem ich sag du bekommst das nicht eingetragen weil du nicht weißt auf was du achten musst um es richtig zu bauen.
Verfasst: So 24. Sep 2006, 17:57
von PRINZ VALIUM
QUOTE (Melchior @ 24 Sep 2006, 17:42 ) klar kriegt der prüfer auch eins drauf.aber es ist halt nicht so, dass du sagen kannst "der hats eingetragen, mich trifft keine schuld". so war das gemeint. Habe ich ja auch nicht behauptet das man selber gar kein drauf kriegt. Geht halt nur darum das ein TÜVer ganz schön blöd sein muss um was einzutragen ohne es geprüft zu haben....! Es gibt sicher Prüfer, die alles mögliche eintragen auch ohne genau auf die Vorschriften zu achten. Aber wenn mal was passiert kriegt der jeweilige Prüfer "einen auf den Arsch" ....!Gibt grade bei Hauben einiges zu beachten sicher. Also ein normaler TÜV Prüfer wird das sicher nicht so einfach eintragen. Also kann es gut sein das dir viel Mühe machst für die Hauben und dann diese nicht eingetragen werden....! Im schlimmsten Fall....!
Verfasst: So 24. Sep 2006, 20:44
von Oetz
jo würd mich auch total interessieren wie dir das vorgestellt hast sowas zu machen? vorallem anschraubpunkte usw... kann ich mir nich vorstellen das das n "laie" hinbekommt, ich wüsst net wie das gehen soll....außer man hat industrie sachen zur verfügung....
Verfasst: Mo 25. Sep 2006, 05:40
von maxi122
QUOTE (Alexander @ 24 Sep 2006, 19:11 ) der prüfer wird dich also auslachen wenn du ihm was anhängen willst ! der fahrzeug halter oder führer wird dem prüfer nix anhängen. der bekommt ne anzeige vom staatsanwalt und dann kanns passieren das er dafür sitzt !klar, du wirst selbst auch rießen probleme bekommen aber der TUVer ist weg vom fenster, wenn er sachen eingetragen hat welche verkehrsgefärdend sind und daher menschen zu schaden gekommen ist.
Verfasst: Di 26. Sep 2006, 16:31
von maxi122
der kerl bekommt da auch ne teilschuld bei personenschaden, er hätte das auto stilllegen müssen und nicht für den verkehr freigeben.wäre wahrscheinlich auch seiner letzter tag beim TUVund das mit der knarre, doch wirst du ! zumindest hier in deutschland