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Verfasst: Sa 5. Aug 2006, 00:15
von maxi122
vergleichsgutachten darf vom TUV soweit ich weiß nichtmehr genutzt werden
Verfasst: Sa 5. Aug 2006, 00:54
von flow
jeder tüv darf alles machen, nur ob er die lust dazu hat ist eine andere sache.
Verfasst: Sa 5. Aug 2006, 17:27
von maxi122
nicht jeder tuv darf alles machen.was ist den das für ne aussage.der tuv hat sich an vorschriften zu halten, wenn er diese übergeht und es einen unfall gibt geht er ins gefängnis.wenn er ein teil aufgrund eines vergleichgutachtens einträgt ist das nicht rechtens und er ist kriminell.
Verfasst: Sa 5. Aug 2006, 21:29
von Elitefighter
hm.. ob die das jetzt mit vergelichs gutachten dürfen oder nicht weis ich net!. ich weiss nur das mein Tüv die Felgen eintragen würde... (hat ja meine auch eingetragen) sofern die Maxiemale Traglasst nicht überschritten wird.Es beim einlenken nicht schleift und eben die räder nicht zu weit nach aussen stehen!
Verfasst: Sa 5. Aug 2006, 21:52
von maxi122
und zumindest ein festigkeitsgutachten vorhanden ist.dieses gutachten machen die beim TUV nämlich auf den prüfmaschinen meines vaters aber das mit dem vergleichsgutachten bin ich ziemlich sicher das es seit einigen wochen und monaten schon draußen ist.