rechtlich gesehen...brauche dringend hilfe!

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
kawa846
Beiträge: 3076
Registriert: Sa 13. Aug 2005, 14:11

Beitrag von kawa846 »

dein Freund wird schon seinen schwarzen bekommen,ich drücke die Daumen,wenn nicht in Deutschland dann vieleicht ein EU-Neuw.bei so einem guten Händler,er bekommt von mir die Note 1plus gruß Horst
Elantra
Beiträge: 2352
Registriert: Fr 3. Feb 2006, 14:29

Beitrag von Elantra »

QUOTE (Speedy @ 30 Jun 2006, 12:35 ) Wahnsinn, hört man nicht oft, dass der Händler über seine Versicherung laufen lässt, ein dickes, dickes doppel - Plus für den Händler, ich hoffe dein Freund bekommt bald einen Neuen!Greetz word.PS: man darf hier Links reinsetzten.PS²: Was haben wir noch gelernt? Immer Teilkasko abschliessen, rechnet sich immer, egal wie alt das Auto ist. Die paar Euronen sollte man investieren. UND auch ohne SB machen. macht auch nur ein paar Euro aus.
accent98
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Registriert: Do 17. Apr 2003, 15:00

Beitrag von accent98 »

Bei dem Kauf ist das Verfügungsgeschäft gesondert zu betrachten. Beispiel: Du bestellst was im Internet (Kaufvertrag "unterschrieben"), aber bevor er es zur Post bringt, geht es kaputt --> Händler ist verantwortlich. Gefahrenübergang erst bei der Post, auch wenn vertraglich dir schon gehört. Wenn die Post es kaputt macht, hast du Pech. Beim Autokauf ist das wohl ähnlich, solange du nicht die Schlüssel hast und vom Hof fährst, egal ob du zuvor schon das Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen hast. Die Unabhängigkeit geht sogar so weit, dass dir das Auto selbst dann gehört, wenn der Vertrag ungültig war.Wer mehr wissen will:http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip
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