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Verfasst: Mo 28. Apr 2003, 12:05
von Grobak
Hi Skyblue,ich beziehe mich nur auf das, was mir der Händler laut Angebot verkauft hat. Aber ich meine auch beim ADAC gelesen zu haben, daß der Händler vorher auf den zurückliegenden Beginn der Garantiezeit aufmerksam machen muß.

Verfasst: Mo 28. Apr 2003, 12:27
von Skyblue
Hi Grobak!Ja, das kann schon sein, daß der Händler darauf aufmerksam machen muß, das weiß ich nicht.Bei mir is ja das Problem, daß ich keine Garantie hab, weil das Serviceheft nachgeliefert werden sollte, was aber offenbar nicht möglich ist, da irgendwo zwischen Dänemark und Deutschland verschollen Er hatte mir aber bei ebay (wo mein Kleiner herkommt) 2 Jahre Garantie zugesichert. Ich hoff darüber krieg ich ihn jetzt irgendwie.Is halt immer ärgerlich, wenn bei so ner Summe wie einem Autokauf so gravierende Probleme auftreten. Ich zieh sowas eh magisch an.Ich denke mal schon, daß Du über Deinen Ausdruck der HP ne Chance hast. Ich setze auch alles auf einen Ebay-Ausdruck. Ich weiß halt nur nicht, ob sowas auch vor Gericht (falls es soweit kommt) Bestand hat. So einen Ausdruck hätte man ja auch sonstwie bearbeiten können...

Verfasst: Fr 2. Mai 2003, 12:30
von CalibraRM
wer billig kauft, der kauft 2 mal !Dies war schon oft der Fall !