WO KANN ICH DIESE...
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Punkte wirste bekommen!! Die können sagen das Auto darf absofort nicht mehr bewegt werden bis wieder die orginalen scheinwerfer dran sind da ja dier betriebserlaubnis erlischt!! Und wenn du einen unfall baust wird deine versicherung mit sicherheit nicht zahlen für die schäden!!Falls du dir neue scheinwerfer bestellst dann hätte ich interesse an deinen Facelift leuchten!!
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Hab mich letztens mit nem Kumpel, der Polizist ist, über die Angel Eye-Problematik unterhalten. Er hat mir gesagt, daß diese zusätzlich eingebauten natürlich nicht erlaubt sind. Das ist hier ja hinreichend bekannt. Ab er sagte solange es komplette Scheinwerfer sind, gibts da seiner Meinung nach keine Probleme und er würde das ohne Einschränkung so durchgehen lassen. Das Thema LWR haben wir leider nicht besprochen, kann mich aber bei Gelegenheit nochmal erkundigen. Meine Freundin hat z.B. in ihrem Fahrzeug keine LWR, und das ist Serie.
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QUOTE (silver_ @ 22 Jan 2006, 18:44 ) ... Meine Freundin hat z.B. in ihrem Fahrzeug keine LWR, und das ist Serie. siehste,.... und in vielen LKWs (auch nagelneue Actros, den fahre ich nämlich) auch nicht... und die haben wir selbst ausm werk geholt... die haben det auch net... also kanns keine pflicht sein... (die haben auch keine AUTOMATISCHEN ).
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QUOTE (...),.... und in vielen LKWs (auch nagelneue Actros, den fahre ich nämlich) auch nicht... (...)Ich denke bei LKWs ist auch einfach die Problematik die bei Autos ist nicht da. Wenn ich mir hinten den Kofferraum sagen wir mal mit ca. 500 Dosen Wodka-Redbull (hört sich komisch an ist aber schon "passiert" ) vollade geht der Wagen hinten mächig in die Kniehe, vorne jedoch kaum. Das hat zur Folge dass die Scheinwerfer ohne Regelung mächtig nach oben leuchten und ggf. andere Leute blenden, deshalb ist wohl jetzt die Regelung vorgeschrieben. {Bestimmt weil irgendwer nen Unfall gebaut hat dann irgendeinen blöden Grund brauchte um nicht alles selbst zu zahlen und hat denn den der ihm vielleicht entgegen kam, der damit aber rein gar nichts zu tun hatte mit in den dreck gezogen. solche logisch-tollen ursachen hat sowas doch meistens oder? }Bei LKWs sieht die Sache denke ich einfach dementsprechend anders aus, dass die bei Beladung oder wenn nen Auflieger dran/draufhängt oder was fürn Aufbau nun drauf ist vorne einfach nicht so dermaßen hochgehen dass andere geblendet werden könnten.Also so würde ich mir das vorstellen, kann auch quatsch sein...
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Ich glaube es lohnt nicht wirklich drüber zu diskutieren. Es ist nunmal vorgeschrieben, dass Autos eines bestimmten Bj. halt die Lwr haben müssen und punkt. Da kommste auch nicht so ohne wieteres drumherum. Also kannste dir diese Scheinwerfer leider aus dem Kopf schlagen wenn du nicht deine Betriebserlaubnis verlieren willst.Sorry
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QUOTE (east_dragon @ 23 Jan 2006, 10:49 ) Ich glaube es lohnt nicht wirklich drüber zu diskutieren. Es ist nunmal vorgeschrieben, dass Autos eines bestimmten Bj. halt die Lwr haben müssen und punkt. Da kommste auch nicht so ohne wieteres drumherum. Also kannste dir diese Scheinwerfer leider aus dem Kopf schlagen wenn du nicht deine Betriebserlaubnis verlieren willst.Sorry ok, hab grad mit dem TÜV-Nord telefoniert... die sagen es ist ABSOLUT UNMÖGLICH die dinger eingetragen zu bekommen... keine Einzelabnahme, Gutachten... gor nöscht... also THREAD CLOSED... will die dinger nicht mehr habne greetzMr Brown