Böser blick
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@nüssliIn der Schweiz bringst du Scheinwerferblenden durch keine MFK! Kannst diese eigentlich auch nicht eintragen lassen. Eigentlich sind alle verboten.Falls du sie durch brächtest müsstest du sie aber auch nicht zeigen gehen. Ist wie beim Auspuff, solang du das Beiblatt hast, müsstest du nichts vorführen gehen.Aber eben, Scheinwerferblenden gehen nicht.Anders sieht es aus, wenn du beispielsweise beim Coupé eine Maske hast (also die 2 löcher der Scheinwerfer nicht mal minimalst überdeckt werden. dann wird das Licht nicht verändert.Hoffe man kommt draus.Übrigens, hatte an meinem Polo 6N eine Scheinwerferleiste. In den Kontrollen wurde nichts gesagt, nur einmal fragte er mich. Zeigte dann das mitgelieferte TÜV-Dokument über Splitterung etc. und gut war.Aber wenn einer gewollt hätte, hätte ich Strafe gezahlt... Aber frag mich nicht wieviel
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ja dann mach ich es einfach mal dran..es fahren so viele mit den dingern herum.. ich denke die Polizei macht da nciht so einen riessen austand.ich habe ja vorne einen Kleber auf der frontscheibe, und dies währe auch verboten, aber ein polizist hat mir gesagt, also wegen dem machen sie nicht einen aufstand..
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hatte an meinem alfa 156 auch scheinwerferblenden dran aus italy und die hatten auch kein zettelkram dabei... also ohne alles.. is der polizei nich aufgefallen und dem tüv auch nich.. also so schlimm kanns dann garnich sein.. und wie gesagt, die dinger kaufen und dranmachen, und dann paar versch. tüvler abchecken.. im notfall einfach bei nächster tüv-prüfung dein auto über dein autohaus (etc) zum tüv bringen lassen, die haben da noch bessere connections zum tüv.....