Unterbodenbeleuchtung
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QUOTE (halbi @ 2 Okt 2005, 15:06 ) ich darf doch alle geräte in oder an mein auto bauen, das eine e-nummer haben. soweit ich weiß, ist es untersagt die UBB während der fahrt anzuschalten. in stand ist ja wohl wurscht.man darf ja auch die mucke wen man fährt nicht voll aufdrehen; macht trotzdem jeder. solange du nicht in den ruhezeiten voll aufdrehst darfst du das tun ! wenn sie im stand an ist und die grünen kommen kannst dich auf 3 punkte gefasst machen !
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das glaub ich allerdings nicht. Wenn ich mit nem Gettoblaster durch die Straeße laufe gibts auch kein ärger. Ist mit sicherheit auch nicht schlimmer als mit ner Rüttelplatte rumspielen.Bin schon mit vollgas an der anlage neben den Bullen an der Ampel gestanden und bis auf rübergucken haben die garnix gemacht
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egal ob ghettoblaster auf der schulter oder E Zeichen irgendwo drauf, fest steht, eine Unterbodenbeleuchtung, so wie wir sie kennen (farbig, vorne+links+rechts+hinten) ist definitiv verboten, und zwar nicht nur der Betrieb, sondern AUCH DER ANBAU. ich hab wie gesagt trotzdem eine dran, da die rennleitung hier das irgendwie nicht ganz ernst nimmt falls sie es überhaupt merken (idr nur wenn man damit leuchtend rumfährt)
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