Import- Coupé: Inspektionen wann und wo?
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Hi,bezüglich des angesprochenen EU-Rechts: Es ist zwar richtig, das der Service gemäß Herstellervorschrift, bei jeder Werkstatt durchgeführt werden kann, ABER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Dies gilt nur für die Gewährleistungszeit = 2 Jahre !!!!!!!!!!!!!!!1Das 3. Jahr Garantie, ist eine freiwillige Leistung von Hyundai die daran die Forderung nach einem Service bei einem Vertragshändler knüpft und dir im Schadensfall evtl. die Garantie verweigert.Evtl. Kulanz nach der Garantiezeit ist damit ebenfalls deutlich reduziert, da dies definitiv einen lückenlosen Service beim Vertragshändler vorraussetzt.gruss harlond
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@harlond:Das ist so sachlich nicht richtig!Bedingungen sind wie folgt:1. Die Inspektions-/Wartungsdienste wurden in dem von Hyundai vorgegebenem Umfang durchgeführt.2. Die Inspektion-/Wartungsdienste wurden termin-/fristgerecht durchgeführt.3. Die Inspektion-/Wartungsdienste wurden durch eine Fachwerkstatt durchgeführt.4. Für die Inspektions-/Wartungsdienste wurden ausschließlich Hyundai-Originalteile odernachweislich qualitativ vergleichbare Ersatzteile verwendet.Zur Behebung eines garantiepflichtigen Schadens, welcher im ursächlichen Zusammenhangsteht mit einer Unstimmigkeit zu Punkt 1,3 und 4, sind die ggf. anzuforderndenNachweise grundsätzlich mit der Abteilung Garantie abzustimmen.O-TonGreetz Peter
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QUOTE 3. Die Inspektion-/Wartungsdienste wurden durch eine Fachwerkstatt durchgeführt. Als Fachwerkstatt gelten allerdings nur Werkstätten die im ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) eingetragen sind.A.T.U. und Co. bezeichnen sich zwar als Fach und Meisterwerkstatt, sind aber nicht im ZDK eingetragen. QUOTE habe auch einen Import. Bin zu einem Hyundai Händler gefahren, um genau diese Frage zu stellen. Hat mir gesagt, die 1000er Inspektion ist nich notwendig. Lt. Aussage HMD ist wird die Erstinspektion sowie die 1000km-Inspektion bei Re-Importen zur Garantieanmeldung in D benötigt. Es gelten im übrigen bei Re-Importen die Garantiebedinungen des jeweiligen Landes woher das Fzg Re-Importiert wurde. Bei nem z.b. spanischen Re-Import gelten die Spanischen Garantiebedinungen, und die sehen nunmal die 1000km-Insp. vor. mfg
- ferry
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QUOTE (EricTwo @ 30 Jul 2005, 14:36 ) Lt. Aussage HMD ist wird die Erstinspektion sowie die 1000km-Inspektion bei Re-Importen zur Garantieanmeldung in D benötigt. naja, was heisst schon "lt.aussage"?!hast du einen link oder eine quellenangabe?wo hast du diese aussage aufgeschnappt?warum hat man mir davon nichts gesagt, als ich erst zur 15.000km-inspektion reingekommen bin und man mich dann auch noch zur garantie angemeldet hat?hmmm....
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QUOTE hast du einen link oder eine quellenangabe?wo hast du diese aussage aufgeschnappt?indem man regelmäßig Lehrgänge zur Gewährleistungsabwicklung bei HMD besucht. QUOTE warum hat man mir davon nichts gesagt, als ich erst zur 15.000km-inspektion reingekommen bin weil die wenigsten Händler solche Schulungen besuchen, und sich dann wundern, warum sie auf den kosten sitzenbleiben.Und vielleicht liegts auch daran das bei dir wiederrum die 1000km-insp. nicht zwingend notwendig ist. Zitat: "Es gelten im übrigen bei Re-Importen die Garantiebedinungen des jeweiligen Landes woher das Fzg Re-Importiert wurde. Bei nem z.b. spanischen Re-Import gelten die Spanischen Garantiebedinungen, und die sehen nunmal die 1000km-Insp. vor" alles klar? mfg