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Verfasst: Mi 11. Mai 2005, 12:27
von DJ-Senser
Ja. Du brauchst Nabe, Lenkrad und nen Tüv-Menschen. Aber beim Thema bleiben...

Verfasst: Mi 11. Mai 2005, 12:27
von Beowulf
wenn ich beim unfall drauf gehe macht sich doch der gebrauchtwagenhändler strafbar, weil er im angebot geschrieben hatte mit airbag und drin war ein sportlenkrad, ich dachte der hatte nie eins gehabt, aber ein kumpel der mal nen J1 fuhr sagte mir das er ein airbag hatte.der gebrauchtwagenhändler hatte es wissentlich verschwiegen.

Verfasst: Mi 11. Mai 2005, 13:58
von kidnik
@ Andy: herzlichen glückwunsch bist einer der wenigen .

Verfasst: Mi 11. Mai 2005, 20:01
von *Dennis*
der j1 hatte kein air bag (ich mein den ersten) das facelift hatte einen. ich weiß jetzt nicht welchen du fährst. wenn dein händler dir gesagt hat das er keinen hatte, dann kannst du ihn auffordern, das er dir einen einbaut!

Verfasst: Do 12. Mai 2005, 06:41
von Beowulf
ich habe den J1 mit dem Facelift.

Verfasst: Do 12. Mai 2005, 08:09
von flow
@andy: haste das deiner versicherung mitgeteilt?wenn ja was hat die gesagt?

Verfasst: Do 12. Mai 2005, 08:15
von Beowulf
nein, habe ich ja selber nicht gewusst.habe in der ABE nachgeschaut und da steht drin: "nicht für fahrzeuge mit airbag"oh sorry, hatte überlesen das Andy Y gemeint war.

Verfasst: Do 12. Mai 2005, 08:29
von Andy Y
Nö noch net. Könnte ich mal machen...habe aber keine Lust Wichtig ist der Eintrag im Fahrzeugschein. Von mehr hat der Tüver nix gesagt So viel wird das wenn nicht sein. Bei ner eingetragenen Leistungssteigerung von 30 Mehr PS würd ich 100 oder so im Jahr mehr zahlen.