Klarglasrückleuchten Coupé GK
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Ich habe eben mal beim Hamburger TÜV angerufen weil ich ja Interesse an denKlarglasrückleuchten fürs RD-Coupe habe (z.B. eBay) und die eben kein E-Prüfzeichen haben. Der TÜV-Leiter meinte, daß es NICHT möglich ist Beleuchtungseinrichtungen ohne E-Zulassung an deutschen Fahrzeugen zu verbauen. Eine Einzelabnahme ist NICHT möglich. Einzige Ausnahme, wenn das Auto selbst ein Import ist und keine deutsche Zulassung hat und somit komplett Abgenommen wird. Dann wird das toleriert.Wenn es jetzt den sprichwörtlichen und oft erwähnten Prüfer gibt, "der alles einträgt" dann frage ich mich ob es nicht trotzdem illegal ist und man der angeschissene ist, wenn es dann doch mal zu einem Unfall kommt.Dabei will ich doch nur die schönen Lichter haben...
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