D&W
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tankstellen unterliegen glaub ich nicht der schweigepflicht und wenn ne tankquittung auftaucht kann man die auch zurück verfolgen per videoaufnahme...wenn nun jemand mit einem nicht zulässigem kennzeichen geblitzt wird und hier in diesem forum lang und breit drüber diskutiert wird glaubt der ein oder andere wirklich dass das nicht zurück zu verfolgen ist? ich brauch es nur bei google eingeben und bin schon hier. ich würd es einfach der polizei schildern wie es war.sorry das ich das thema nochmal aufgegriffen habe aber man macht sich einfach gedanken und wenn ich höre da passiert schon nichts muss ich echt lachen...sascha du bist in der justiz tätig aber kennst du dich in dem bereich mit multimedia auch aus? schonmal einblicke gehabt was alles auch ohne anhaltspunkte zu finden ist? in diesem fall kommt jedes kindergarten kind auf unsere seite.möchte niemanden sagen was zu tun ist...ich pers würde es einfach melden ohne das ich wüsste wer geblitzt wurde. so kommt man mit sicherheit besser bei weg.greetz daniel
- RTO
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