Zulassung i10 nicht möglich !

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
sofia2011
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Beitrag von sofia2011 »

Hallo, ich habe mit in diesem Monat einen deutschen Neuwagen Hyundai i10 gekauft. Keine Tageszulassung, 0 Km.Laut Beschreibung Euro 4. Gestern wurde mir die Zulassungsbescheinigung II zugeschickt, heute war ich dann bei der Zulassungsstelle. Dann der Hammer:Zulassung nicht möglich, weil ab 1.1.2011 nur Fahrzeuge mit Euro 5 zugelassen werden dürfen, oder aber es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Diese liegt Hyundai für den i10 aber nicht vor, für den i20 und i30 aber schon. Habe mir extra frei genommen und nun das !! Morgen wollte ich den Wagen abholen. Das hat sich nun erledigt. Wem ist es genauso ergangen ?Wie lange solen wir jetzt warten ? Sie sprechen zwar von morgen oder Montag soll die kommen, aber wenn nicht ? Rücktritt vom Kaufvertrag ?Und warum gibt es den i10 mit Euro 5 meist als EU-Fahrzeug, aber den I10 nur Euro 4 ??
Cameldiscovery
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Beitrag von Cameldiscovery »

Hallo Sofia2011, es tut mir leid für dich, aber das seit seit etwa 3 Jahren bekannt, das ab dem 01.01.2011 nur noch Fz. mit EURO V zugelassen werden können. Du hast nun folgende Möglichkeiten:Dein Händler übernimmt die Zulassung für dich inkl. der Kosten, da er Dir ein Fz. verkauft hat, was nicht mehr ZUlassungsfähig ist. Du wartest mit der Zulassung, bis Du die Ausnahmegenehmigung hast und neues Spiel, neues Glück. Wenn Du eine Auto mit Euro IV hast, dann hat dein Händler einfach geschlafen, er sollte das mit der Zulassung wissen. Mach im Druck, Setze ihn schriftlich (per Einschreiben oder Abgabe des Schreibens mit unabhängigen Zeugen) eine Frist, (Bis spätetens Mittwoch nächster Woche) dannach klare Info, das du dann vom Kaufertrag wg. arglistiger Täuschung zurück tritts und Du alle Dir bereits und noch mit dem Fahrzeugkauf etc. entstandenen Kosten in Regress nimmst. Lasse dich nciht auf blabla bla ein, nur schriftliches ist vor Gericht verwertbar. Ich denke, das funktioniert dann recht zügig. Denn wenn die Ausnahme erst beantragt werden muss, kann es schon ein paar Tage dauern, mit unter Wochen. GrußCameldiscovery
sherpa
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Beitrag von sherpa »

Das ist natürlich ein verzwicktes Problem. In erster Linie wäre interessant ob im Kaufvertrag Die Euronorm steht. Steht im Kaufvertrag Euro 4 erfüllt dein I10 diesen. Es liegt somit kein Sachmangel vor. Du kannst dem Händler also keine Frist zur Nacherfüllung setzten und auch nicht vom Vertrag zurücktreten (§323 BGB).Somit musst du dich selbst um die Ausnahmegenehmigung kümmern. Du könntest den Kaufvertrag natürlich auch anfechten, weil du im Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft warst. (§119) Denn du hättest den Wagen nicht gekauft, wenn du gewusst hättest, dass er nicht zulassungsfähig ist. In diesem Falle musst du den Wagen aber zurückgeben. Arglistige Täuschung würde ich in diesem Fall nicht mit in Betracht ziehen, außer der Händler hat bei den Vertragsverhandlungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Wagen Euro 5 habe, obwohl dies nicht der Realität entspricht.das Beste wäre also zu versuchen, sich mit dem Händler einvernehmlich zu einigen. So ersparst du die viele Kosten und Mühen.
Cameldiscovery
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Registriert: Fr 9. Jul 2010, 08:00

Beitrag von Cameldiscovery »

Hallo Sherpa, danke für die besseren Argumente. Ich bin davon ausgegangen, das der Wagen als Euro V verkauft wurde. Keine Ahnung, was im Vertrag steht, aber das ist erst einmal der entscheidende Punkt. Ich würde auch erst einmal eine Einigung mit dem Händler suchen, wobei das ganze schriftlich festgehalten werden sollte.GrußCameldiscovery
sofia2011
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Beitrag von sofia2011 »

Danke erstmal für eure Ratschläge.Ich hab mir den i10 beim Vertragshändler angeschaut und ihn bar bezahlt.Habe über den Kaufpreis eine Quittung erhalten. Habe vom Autohaus keinen Kaufvertrag sondern eine "verbindliche Neuwagenbestellung". Da steht weder Euro 4 noch Euro 5 drauf. In der ausgedruckten Anzeige von einer diesen großen Webportale (das mit der 24) steht aber klar drin: Schadstoffklasse Euro 4 und HU-Prüfung 01/2014.Habe mir diesen ausgedruckt und mir vom Händler unterschreiben lassen mit Firmenstempel das auch alles vorhanden ist, von wegen Ausstattung so wie es beschrieben ist.Die Zulassungsbescheinigung II wurde mir zusammen mit dem "ECC Cerificate of Conformity fir complete vehicles" zugesandt, auf deutsch: EWG Übereinstimmungsbescheinigung. Für morgen hatte ich den Abholtermin vereinbahrt. Den kann ich ja nun knicken.Der Verkäufer hat gar kein Wort darüber verloren, von wegen Euro 4-Zulassung in 2011. Als ich heute bei der Zulassungsstelle war, haben die mit Hyundai telefoniert. Diese sagten, daß die Ausnahmegenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt für die Modelle i20 + i30 vorliegen würde. Halt nur nicht für den i10. Man erwarte diese aber morgen, spätestens am Montag. Man würde sie mir dann gleich zumailen.Wie heisst es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt !!
SQP-JR
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Beitrag von SQP-JR »

ich hab jetzt nich alles gelesen...aaaber, ende dieser bzw anfang nächster woche werden die bescheinigungen auch für den i10 verfügbar sein !also, nur ein wenig länger warten
skyX3
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Beitrag von skyX3 »

Hammer was es alles gibt. Das war mir auch neu.Grüße Alex
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

QUOTE (skyX3 @ 13 Jan 2011, 19:06 ) Hammer was es alles gibt. Das war mir auch neu.Grüße Alex Was? Das mit Euro 5?
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1220 Moppi
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Beitrag von 1220 Moppi »

Oh man, was für ne sch.... Geschichte. Mein Frauchen arbeitet bei nem Autohändler und die haben zum Jahresende richtig rotiert wegen dieser Sache. Da mußte alles noch auf biegen und brechen zugelassen werden.Wenn Du nun die Ausnahmegenehmigung bekommst, dürfte das ja kein Problem sein. Aber den Verkäufer würde ich nochma richtig durch den Kakao ziehen. Er muss das gewußt haben. Wenn er sowas nicht weiß, sollte niemand bei dem ein Auto kaufen. Der Typ sollte dann lieber Kaugummiautomaten betreiben.
sofia2011
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Beitrag von sofia2011 »

- am Montag kam die Ausnahmegenehmigung- am Dienstag habe ich ihn zugelassen- und heute morgen hab ich ihn abgeholt !!
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