Tagfahrlicht und Benzinverbrauch
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Hab letzte Woche meinen Tucson bekommen (EU-Import aus Dänemark) und der Wagen ist daher mit Tagfahrlicht ausgestattet. Gefällt mir eigentlich ganz gut, allerdings frage ich mich, wie stark das Tagfahrlicht den Benzinverbrauch in die Höhe treibt. Der Händler konnte mir dazu keine Auskunft geben.Bin derzeit noch in der "Einfahrphase" wo der Verbrauch naturgemäß etwas höher ist (vorsichtig ausgedrückt ) aber für die Zeit danach überleg ich mir natürlich schon, wie ich den Verbrauch auf akzeptable Werte drücken kann.Meint ihr, das Deaktivieren des Tagfahrlichts bringt da etwas?
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Der Verbrauch durch das TFL erhöht sich nicht signifikant, da die Leistungsaufnahme des TFL (ca. 6W) deutlich unter dem des Abblendlichtes (ca. 50W) liegt - und beim ABL geht man von einem Mehrverbrauch von ca. 0,15 Liter/100km aus. Also ist der Mehrverbrauch durch das TFL kaum messbar.Zitat aus einem Bericht des ADAC:"Die BASt errechnete für Fahrzeuge mit Ottomotor,dass Abblendlicht mit normalen Glühlampen durchschnittlich 0,20 l/ 100 km, Tagfahrleuchtenmit Glühlampen 0,05 l/ 100 km und Tagfahrleuchten mit LED sogar nur 0,02 l/ 100 kmmehr verbrauchen als das Fahren ohne Licht bei Tag."BASt ist übrigens die Bundesanstalt für Straßenwesen Liest Du hier oder hier
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Das Tagfahrlicht ist ja dazu gedacht, gegenüber dem normalen Abblendlicht weniger Leistung von der Lichtmaschine zu fordern und dadurch den Stromverbrauch und damit Benzinverbrauch zu verringern.Mach dir mal den Spaß und mach die Birnen der Tagfahrleuchten raus, fahr 100km lang eine bestimmte Strecke. Danach fährst du die selbe Strecke normal mit Tagfahrlicht. Ich wette mit dir, dass du den Mehrverbrauch wahrscheinlich nicht wirklich messen kannst, da er so gering ist. Sowas könntest du bestimmt nur im Labor genau messen. -> siehe Post von betacarveOder du hängst bei eingeschaltetem Tagfahrlicht nen Messgerät dran und misst, wieviel Leistung die Dinger ziehen. Wahrscheinlich zieht dein Autoradio, Navi, etc. weit mehr Leistung Schau doch mal im Netz nach. Da wird es bestimmt den ein oder anderen Test vom ADAC oder einer Autozeitschrift zu dem Thema geben.
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Vielen Dank für die schnellen Antworten!Sehr interessant, ich hatte eigentlich doch erwartet, dass das so 0,5l/100km ausmachen würde, zumal ja auch die Rückleuchten permanent an sind.Aber gut, jetzt weiß ich Bescheid.Wie gesagt, im Grunde gefällt mir das mit den Tagfahrleuchten sehr gut und ich hätte die nur deaktiviert, wenn es wirklich "spürbar" was am Verbrauch geändert hätte.
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QUOTE (gammelleiche @ 5 Aug 2009, 10:29 ) Die Rückleuchten sind an? Das ist aber nicht bei allen Autos so. Ja, auch die Rückleuchten sind an.Also ich als Laie würde vermuten, dass die Beleuchtung vorne und hinten einfach nur runtergedimmt ist. Sieht optisch so aus wie das Taglicht bei den runden BMW Scheinwerfern, also nicht übel .
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QUOTE (brnbrt @ 9 Okt 2009, 14:46 ) Hallo Bauchi,probieren Sie mal während der Fahrt - tagsüber - auf Standlicht zu fahren.Beim Matrix geht das und ich habe nur die Hälfte an Stromverbrauch.Gruß Was aber laut StVO nicht zulässig ist! Die Dinger heißen nicht umsonst Standlicht!Ob's jemand ahndet ist 'ne andere Sache! Erlaubt isses offiziell nicht!
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Negativ!Es gibt ein gerichtlichen Beschluß*, daß das widerlegt.Verboten ist lediglich, mit Standlicht zu fahren, wenn dunkelheitsbedingt bereits die Einschaltpflicht für Abblendlicht (nach §17 I StVO) gilt.Bei voller Tageshelligkeit mit Standlicht zu fahren, verletzt keine gültigen gesetzlichen Bestimmungen.Auch wenn sehr viele Polizisten und Fahrerlehrer (inkl. meinem) das anders sehen und verbreiten...*Amtsgericht Merseburg12 (E) OWi 146/09
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QUOTE (Romiman @ 9 Okt 2009, 20:45 ) Negativ!Es gibt ein gerichtlichen Beschluß*, daß das widerlegt.Verboten ist lediglich, mit Standlicht zu fahren, wenn dunkelheitsbedingt bereits die Einschaltpflicht für Abblendlicht (nach §17 I StVO) gilt.Bei voller Tageshelligkeit mit Standlicht zu fahren, verletzt keine gültigen gesetzlichen Bestimmungen.Auch wenn sehr viele Polizisten und Fahrerlehrer (inkl. meinem) das anders sehen und verbreiten...*Amtsgericht Merseburg12 (E) OWi 146/09 Hm, dann war ich falsch informiert oder einem weit verbreiteten Irrglauben aufgesessen! Danke für die Klarstellung