AU-Gültigkeit <-> Zulassung
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Wenn du immer im März zum TÜV/AU musst, dann sollte das doch kein Thema sein. Die Eintragung ist unabhängig von der Prüfung.Allerdings könntest du ja mal Abklären, ob die die AU nicht im Rahmen der Eintragung machen können. Denn mit anderem Motor machen die zur Eintragung doch so oder so eine AU-Prüfung. Dementsprechend kannst du ja mit dem Prüfer abklären, ob er auch gleich den TÜV mitmacht. Wäre ja blödsinnig, wenn er das getrennt macht. Dann sparst du vielleicht den ein oder anderen Euro.
- DaveX
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QUOTE meine befürchtung war jetzt nur, das es sowas gibt wie "die au muss noch min 2 monate gültig sein, um ein auto anzumelden". ähnlich den bestimmungen für perso und ausweis bei reisen in bestimmte länder.Wenn die HU im März erst gamacht werden muss und du im März die Karre zulässt, ist doch alles paletti, zumal du den Wagen noch irgendwie zum Tüv fahren musst. Du könntest dich ja mal telefonisch bei der Zulassungsstelle informieren mit der Ausrede, dass du ja zum Tüv fahren musst. In die Tasche geht der ja schlecht zu packen Bei Saisonkennzeichen kann man sogas später zur HU, wenn der prüftermin gerade in die "Ruhepause" fällt.
"Gerade Strecken sind für schnelle Autos, Kurven für schnelle Fahrer" Zitat: Colin McRae
gebruederbass.de | www.david-blume-photography.de | Daily: VW Passat / mein Coupé GK / mein (ex) Veloster
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