Xenon Nachrüsten am Sonata

Sound, Klimaanlagen, Freisprecheinrichtungen, Navi usw.
Paserati
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Beitrag von Paserati »

ich wüßte nicht wirklich wie man diesen umbau ohne lichttechnisches gutachten eingetragen bekommen sollte und auch das wird wohl unmöglich sein. nicht der scheinwerfer selbst ist dabei entscheident sondern der genaue einbauort der lichtquelle. ein DsR oder D2S bringt die lichtquelle an andere stellen wie ein H7 oder H1. ich denke nicht wirklich daß diese nachrüstteile jemals einer geprüft hat.selbst die linsen bei DE ist so geschliffen daß der lichtkegel passt. ist die lichtquelle eine andere verändert sich auch der lichtkegel und die reflexionen. kein tüv-mann wird sich eine klage ans bein binden wollen wenn ein entgegen kommender dir ins auto fährt oder es sogar tote gibt und die schuldfrage zu klären ist. bei solchen umbauten erlischt die betriebserlaubnis - was ja aber nicht weiter schlimm wäre wenn nicht auch der versicherungsschutz an die betriebserlaubnis gekoppelt wäre. kommt deine gesellschaft durch irgendeinen dummen zufall darauf erlischt auch sofort die versicherung - und ja, es gibt eine schwarze liste unter den gesellschaften! es ist extrem schwer jemanden, der von der versicherung gekündigt wurde, irgendwo wieder unter zu bringen (entscheident dabei ist nicht der name sondern kennzeichen und fahrgestellnummer). ich habe mich damals nach langen suchen doch für serienmäßige scheinwerfer entschieden und diese nachgerüstet.
AccentGT
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Beitrag von AccentGT »

QUOTE (Paserati @ 21 Sep 2010, 14:16 ) ich wüßte nicht wirklich wie man diesen umbau ohne lichttechnisches gutachten eingetragen bekommen sollte und auch das wird wohl unmöglich sein. nicht der scheinwerfer selbst ist dabei entscheident sondern der genaue einbauort der lichtquelle. ein DsR oder D2S bringt die lichtquelle an andere stellen wie ein H7 oder H1. ich denke nicht wirklich daß diese nachrüstteile jemals einer geprüft hat.selbst die linsen bei DE ist so geschliffen daß der lichtkegel passt. ist die lichtquelle eine andere verändert sich auch der lichtkegel und die reflexionen. kein tüv-mann wird sich eine klage ans bein binden wollen wenn ein entgegen kommender dir ins auto fährt oder es sogar tote gibt und die schuldfrage zu klären ist. bei solchen umbauten erlischt die betriebserlaubnis - was ja aber nicht weiter schlimm wäre wenn nicht auch der versicherungsschutz an die betriebserlaubnis gekoppelt wäre. kommt deine gesellschaft durch irgendeinen dummen zufall darauf erlischt auch sofort die versicherung - und ja, es gibt eine schwarze liste unter den gesellschaften! es ist extrem schwer jemanden, der von der versicherung gekündigt wurde, irgendwo wieder unter zu bringen (entscheident dabei ist nicht der name sondern kennzeichen und fahrgestellnummer). ich habe mich damals nach langen suchen doch für serienmäßige scheinwerfer entschieden und diese nachgerüstet. Der Sonata NF hat ja für Xenon zugelassene Scheinwerfer und es gibt ja auch von Hyundai selber sämtliche Teile dafür! Wenn man sich die Mühe macht, wirklich alles original mit Hyundaiteilen umzurüsten, sollte das eigentlich auch für den Tüv okay sein!Ich hatte mir das mal alles für den EF-B Sonata angeschaut, der ja auch für Xenon zugelassene Scheinwerfer hat. Die Teile sind alle identifizer- und bestellbar!
Mopselvis
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Beitrag von Mopselvis »

habe am wochenende nach scheinwerferkennzeichnungen im internet geschaut (leider find eich die seite netmehr) ... da standen die buchstabenkürzel welche auf dem scheinwerfer stehen müssen um entsprechendes leuchtmittel zu verwenden. auf meinen scheinis ist das kürzel für: Abblendlicht in Halogen.habe die seite gefunden: also bei mir steht HC drauf, d.h Halogen-Abblendlicht.drauf stehen müsste DC, d.h Xenon-Abblendlicht
Paserati
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Beitrag von Paserati »

QUOTE (AccentGT @ 21 Sep 2010, 15:13 ) Der Sonata NF hat ja für Xenon zugelassene Scheinwerfer und es gibt ja auch von Hyundai selber sämtliche Teile dafür! Wenn man sich die Mühe macht, wirklich alles original mit Hyundaiteilen umzurüsten, sollte das eigentlich auch für den Tüv okay sein!Ich hatte mir das mal alles für den EF-B Sonata angeschaut, der ja auch für Xenon zugelassene Scheinwerfer hat. Die Teile sind alle identifizer- und bestellbar! wie kommst du darauf dass dein auto für xenon zugelassene scheinwerfer hat? stehen die genannten kürzel drauf? linse heißt nicht gleichzeitig xenon! hat der scheinwerfer eine zulassung für halogenlicht erhalten kann vom kraftfahrtbundesamt keine zweite zulassung für ein anderes leuchtmittel erteilt werden. wenn das so einfach wäre, warum sind dann alle lampen "codiert"? warum passt nicht H1 in H7? H4 in H1? oder btt D2S in H7?warum sollten sich menschen die mühe machen um neue sockel zu erfinden die auch ja nicht vertauscht werden können? warum gibts die nachrüstteile nicht ab werk sondern nur im ebay?
Torque
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Beitrag von Torque »

Wenn man ganz fest dran glaubt, dann wirds auch Wahr @ Paserati
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