Geblitzt - 28 km/h zu viel

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
LCJünger
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Registriert: Mi 11. Apr 2007, 13:44

Beitrag von LCJünger »

Da der Anhörungsbogen schon kam wird es nicht mehr zu einer Verjährung kommen.Selbst mit Anfechten und Beweismittel verlangen etc, werden keine 3 Monate mehr erreicht.Da jeder Handgriff/Versuch zur Klärung seitens Polizei/Gesetz die Frist erneuert.Heißt Fotobeweis anfordern : 3 Monate neu, Rückantwort : 3 Monate ... etc. Klappt eigentlich nur... wie zum Glück bei mir....., wenn der Bogen zuspät kommt.
apfelschorle
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Beitrag von apfelschorle »

War das ein stationärer Blitzer? Rechts oder Links? Ich kapier grad nicht, wenn Du auf Höhe des hinteren Kotis warst, dann müßte dein Nummernschild doch verdeckt sein vom anderen Auto? Und wenn er links stand, wär er auf das andere KFZ ausgerichtet, oder lieg ich da falsch?
LCJünger
Beiträge: 445
Registriert: Mi 11. Apr 2007, 13:44

Beitrag von LCJünger »

Vlt wars nen Kleinwagen ala Lupo oder Smart, wenn nicht grad auf 20/10 m geblitzt wird, reicht der Winkel idR auch bei Größeren Autos noch um sein KZ zu erkennen.Ich hatte vor 5 Monaten GottseiDank das Glück das mein einer Blitzer ( > 45km/h zu schnell in der 70er Zone ) niemals Ankam.... puhh ... das wärs gewesen...
HoffisRenner
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Registriert: So 11. Dez 2005, 15:00

Beitrag von HoffisRenner »

Also bei uns ist jetzt der neueste Schrei auf der anderen Seite zu stehen und vorne aus dem Auto (in der Regel Opel Astra) vorne aus der Frontscheibe zu blitzen und dann kann man auch überholende Fahrzeuge blitzen. Die Richtigkeit der Messung würde ich da allerdings trotzdem anzweifeln.
Asterix471
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Beitrag von Asterix471 »

Hallo zusammen.Fakt iss erstmal, soweit ich weiß, wenn jemand überholt wird, darf dieser die Geschwindigkeit nicht erhöhen, weil das strafbar iss, eben Nötigung noch schneller zu fahren, als ohnehin erlaubt iss.2. wäre die Frage, wer wurde gemessen, der zu Überholende oder du ?? Auf dem Beweisfoto musst du eindeutig erkennbar sein, wenn du gemessen wurdest, ansonsten anfechten das du das nicht bist und auch nicht weist, wer gefahren ist. Weil 2 Fahrzeuge gleichzeitig messen geht nicht, und da du am hinteren KF des Passat gewesen bist, war der doch auch schneller als erlaubt. Da du aber durch den Spiegel des Passat teilweise verdeckt bist, wurde von rechts gemessen und da iss der Passat zu schnell gewesen. auch wenn sich die, dir vorgeworfene Geschwindigkeit mit deinem Tacho deckt, dann wart ihr beide gleich flott unterwegs. Also wurde der Passat gemessen. Nur die Frage: Woher haben die dein Kennzeichen. *grübelDie Frage habe ich mir auch gestellt. @apfelschorle Bekomm ich irgendwie nicht gebacken, oder es haben 2 Grüne auf der anderen Seite gestanden und sich das andere Kennzeichen notiert. Anders kanns bald nicht sein. Wenn dann echt alle Stränge reissen, kannste eben nur die 3 Punkte und die ca. 75 Euro schlucken und das als Erfahrung verbuchen. Habs auch schon durch, mit 77 in der Ortschaft geblitzt, aber da war ich leider alleine auf der Piste.
FraRonx
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Registriert: Sa 16. Jul 2005, 13:06

Beitrag von FraRonx »

@ ALLIst ja wirklich interessant, wie sich jetzt alle den Kopf zerbrechen, wer nun auf welcher Spur war und von wo geblitzt wurde.Dann will ich mal das Mißverständnis aus dem Weg räumen.Das ganze passierte innerorts auf einer zweispurigen Fahrbahn (Für jede Fahrtrichtung). Da die rechte Spur ein par hundert Meter weiter wegfällt, wollte ich den besagten "Telefonierer" noch auf der rechten Spur überholen, da man später keine Gelegenheit mehr dazu hat. Der Spiegel, der Mein halbes Gesicht auf dem Foto verdeckt, ist mein Rückspiegel.
apfelschorle
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Beitrag von apfelschorle »

ach so, rechts ... ahnt man ja nicht.Na hoffentlich hast dann gebremst und nicht auch noch auf der rechten Spur überholt?
Asterix471
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Beitrag von Asterix471 »

Na da wird schon eher ein Schuh draus, und somit warst leider du das Ziel. Bitterer Beigeschmack: ca. 75 Euro und schon besagten 3 Punkte. Zumal du da noch Glück hast, weil rechts überholen verboten iss. Ist soweit ich weiß, nur bei Stop - and - Go im Stau oder bei zähfließendem Verkehr nicht strafbar. Sonst kostet das auch und Punke sollten auch dabei sein.MfgAsterix
LCJünger
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Beitrag von LCJünger »

Wieso sollte Innerorts Rechtsüberholen verboten sein ? Das ist Falsch... Innerorts herrscht freie Fahrbahnwahl, dort ist das Überholen auch erlaubt, da Straßen die so ausgebaut sind, meist auch ein hohes Verkehrsaufkommen haben.Er hat ja geschrieben:QUOTE Das ganze passierte innerorts auf einer zweispurigen Fahrbahn (gleiche Richtung)
X-3
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Beitrag von X-3 »

Ich würde eine Ausflug hierhin vorschlagen:RadarforumX-3
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