elektronische Versicherungsbestätigung

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jetztgibtsvollgas
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elektronische Versicherungsbestätigung

Beitrag von jetztgibtsvollgas »

Hallo Leute,

ich höre im Zusammenhang mit Autos immer wieder von der eVB Nummer - mir ist schon klar, dass es sich um die elektronische Versicherungsbestätigung für mein Auto handelt, aber es scheint mir so als sei diese Nummer essentiell für viele Sachen. Was kann ich denn alles mit der Nummer machen bzw. wofür genau ist sie wichtig? Autos sind doch sowieso mit größter Wahrscheinlichkeit versichert, wenn sie auf der Straße fahren - warum also die Nummer?

Grüße
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DaveX
Beiträge: 3245
Registriert: Do 22. Mai 2003, 12:14
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Re: elektronische Versicherungsbestätigung

Beitrag von DaveX »

Die eVB Nummer ist nur eine elektronische Versicherungs-Bestätigung. Die dient als Kommunikationsmittel zwischen Zulassungsstelle / Versicherung. Die wird benötigt für die Zulassung/ Wechsel eines Fahrzeugs (Haftpflicht). Das muss versichert sein um es an/umzumelden. Vorher gab es die Deckungskarte. Man spart sich quasi das Papier. Nach einigen Monaten wird diese ungültig, ist an den Versicherer/Versicherten gebunden. Mehr erfüllt die Nummer nicht.
"Gerade Strecken sind für schnelle Autos, Kurven für schnelle Fahrer" Zitat: Colin McRae
gebruederbass.de | www.david-blume-photography.de | Daily: i30n Fastback P. / mein Coupé GK / mein (ex) Veloster
lotter
Beiträge: 27
Registriert: Mo 19. Mai 2014, 09:05

Re: elektronische Versicherungsbestätigung

Beitrag von lotter »

Hallo zusammen,

die Erläuterung von DaveX ist eigentlich schon sehr gut, dennoch würde ich gern noch was ergänzen. Der Korrektheit halber.

Prinzipiell brauchst du die eVB Nummer für:
- Neuzulassung Ihres Fahrzeugs
- Wechsel eines Kraftfahrzeugs
- neues Kennzeichen im Falle eines Wohnortwechsels
- Wiederzulassung für ein zwischenzeitlich stillgelegtes
Fahrzeug
- Übertragung des Kraftfahrzeugs auf einen anderen Halter
- Veränderungen am Fahrzeug, die auch in die übrigen
Dokumente eingetragen werden müssen
- Beantragung eines speziellen Kurzzeitkennzeichens für
Probe- und Überführungsfahrten

Sie ist 6 Monate nach der Beantragung gültig und auch immer nur für ein einziges Auto.
Es sei denn man hat einen Fuhrpark, rein dienstlich, da gibt es auch permanente Nummer.
Man kann die eVB Nummer online beantragen .
Da meine Frau in der Zulassung arbeitet, weiß ich das so genau. Sie ist nämlich immer ziemlich angenervt.

Obwohl die Regeln relativ übersichtlich sind, kommt es doch immer zu Missverständnissen. Daher, immer einmal genauer lesen!
Hardy
Beiträge: 4
Registriert: Mi 12. Jul 2017, 18:15

Re: elektronische Versicherungsbestätigung

Beitrag von Hardy »

lotter hat geschrieben:Hallo zusammen,

die Erläuterung von DaveX ist eigentlich schon sehr gut, dennoch würde ich gern noch was ergänzen. Der Korrektheit halber.

Prinzipiell brauchst du die eVB Nummer für:
- Neuzulassung Ihres Fahrzeugs
- Wechsel eines Kraftfahrzeugs
- neues Kennzeichen im Falle eines Wohnortwechsels
- Wiederzulassung für ein zwischenzeitlich stillgelegtes
Fahrzeug
- Übertragung des Kraftfahrzeugs auf einen anderen Halter
- Veränderungen am Fahrzeug, die auch in die übrigen
Dokumente eingetragen werden müssen
- Beantragung eines speziellen Kurzzeitkennzeichens für
Probe- und Überführungsfahrten

Sie ist 6 Monate nach der Beantragung gültig und auch immer nur für ein einziges Auto.
Es sei denn man hat einen Fuhrpark, rein dienstlich, da gibt es auch permanente Nummer.
Man kann die eVB Nummer online beantragen .
Da meine Frau in der Zulassung arbeitet, weiß ich das so genau. Sie ist nämlich immer ziemlich angenervt.

Obwohl die Regeln relativ übersichtlich sind, kommt es doch immer zu Missverständnissen. Daher, immer einmal genauer lesen!
Danke für diese ausführliche Antwort!
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