Frage zum i30 TPMS....

Räder, Bremsen, Dämpfer, Federn...
Ed von Schleck
Beiträge: 6
Registriert: So 19. Jul 2015, 08:18

Frage zum i30 TPMS....

Beitrag von Ed von Schleck »

Hallo in die Runde...

ich hab da ein "Problem"...

Zumindest ist mir das Ganze nicht ganz so klar...

Ich habe einen "Jahreswagen" i30cw 1,6 CRDi Trend mit PlusPaket gekauft...
Das Fahrzeug hat eine Erstzulassung 12.2014 (also im Grunde NACH Einführung der TPMS-Pflicht für Neuwagen)
Das Auto wurde nicht bewegt oder ähnliches (großer Händler hat nur schnell sein Kontingent erfüllt ;-) )...
Wie lange das Auto vorher schon stand, weiß ich nicht, schätze aber 2 - 3 Monate... Wie das so ist...

Jetzt zu meiner Frage... Ich habe Gummiventile (könnten aber TPMS haben) habe meinen Händler leider vergessen zu fragen, hat mich eigentlich auch
nicht interessiert... Wurde auch Problemlos hier vor Ort zugelassen... ABER...

Ich sehe beim Einschalten der Zündung KEIN Symbol für den Kram...
Mich persönlich stört es nicht - falls es gar nicht da sein sollte... In der Betriebsanleitung sieht man ein Bild vom typischen Reifen mit Ausrufezeichen....
Habe ich in meinem Display (ohne die hohe Auflösung LCD) noch NIE gesehen??? Ist das normal???

UND

Kann ich jetzt beim TÜV ärger bekommen? Da das Auto ja so zugelassen wurde? Das Auto hat noch keine 200 Km auf dem Tacho?
ESP ist natürlich drin... Kann der TÜV jetzt ärger machen?
Meine Zulassungsstelle hat wie gesagt - so zugelassen... aber das guckt ja auch keiner von denen nach.......

Bin da etwas verunsichert... :roll:


Gruß
ED
Benutzeravatar
Kommisar
Beiträge: 2820
Registriert: Mi 16. Mai 2012, 23:57

Re: Frage zum i30 TPMS....

Beitrag von Kommisar »

Wenn kein TPMS an Bord, kein Problem mit dem TÜV - Ärger gibt es nur bei TPMS das nicht funktioniert
Ed von Schleck
Beiträge: 6
Registriert: So 19. Jul 2015, 08:18

Re: Frage zum i30 TPMS....

Beitrag von Ed von Schleck »

Kommisar hat geschrieben:Wenn kein TPMS an Bord, kein Problem mit dem TÜV - Ärger gibt es nur bei TPMS das nicht funktioniert
Danke für die Antwort...

Wundert mich nur, dass das Fahrzeug (wenn ohne) überhaupt zugelassen wurde...
..da ja eigentlich JEDE Zulassung ab 1.11.14 nur MIT RDKS-System erlaubt gewesen wäre, oder?
Na, die Händler werden da sicher nicht explizit drauf hingewiesen haben ;-)

btw - tolle Verarbeitung und Haptik im i30... bin begeistert :!:
Der Motor ist untenherum zwar (noch) etwas schlapp, aber traue mich auch noch nicht, ihn zu sehr "zu quälen"...

Gruß
ED
Benutzeravatar
Kommisar
Beiträge: 2820
Registriert: Mi 16. Mai 2012, 23:57

Re: Frage zum i30 TPMS....

Beitrag von Kommisar »

Das hängt nicht vom Zulassungsdatum des Autos ab, sondern vom Datum der Typgenehmigung - steht im Fahrzeugschein unter Ziffer 6!
Ed von Schleck
Beiträge: 6
Registriert: So 19. Jul 2015, 08:18

Re: Frage zum i30 TPMS....

Beitrag von Ed von Schleck »

Kommisar hat geschrieben:Das hängt nicht vom Zulassungsdatum des Autos ab, sondern vom Datum der Typgenehmigung - steht im Fahrzeugschein unter Ziffer 6!
Das ist schon mal eine Info, welche ich nicht hatte... aber war da nicht immer die Rede von 2012....

Bei mir steht unter Ziffer 6: 13.09.13 Ist das jetzt o.k.? Also für (mit) ohne RDKS?

*sorry, falls ich nerve, aber ich glaub da gibt´s sicher mehr, wie mich, die keine Ahnung haben*


Gruß
ED :oops:
Zuletzt geändert von Ed von Schleck am So 19. Jul 2015, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
Ed von Schleck
Beiträge: 6
Registriert: So 19. Jul 2015, 08:18

Re: Frage zum i30 TPMS....

Beitrag von Ed von Schleck »

Also laut Googlesuche -> ADAC:

RDKS sind verbindlich vorgeschrieben, wenn
das Fahrzeug zu der Klasse M1 oder M1G gehört und
die Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 erteilt wurde oder
die Erstzulassung nach dem 31.10.2014 erfolgt ist


und weiter heißt es:

Von dieser Orientierungsregel gibt es auch Abweichungen:
Da schon jetzt Fahrzeuge produziert wurden, von denen nicht bekannt war, ob sie vor dem 1.11.2014 erstmalig zugelassen werden,
sind die meisten der derzeit neu fabrizierten Fahrzeuge mit dem vorgeschriebenen RDKS ausgerüstet worden.
Siehe hierzu auch „Hinweise zum Datum der Typgenehmigung“.
Außerdem haben die Fahrzeughersteller die Möglichkeit, für eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen eine Ausnahmeregelung zu beantragen,
die es ihnen ermöglicht auch nach dem 31.10.2014 Fahrzeuge ohne RDSK zu verkaufen bzw. zuzulassen.


Das scheint ja doch bei mir der Fall zu sein... hmmmm

Komme ich wieder zur Eingangsfrage... Sieht man das beim Schalten der Zündung :?:
Bei mir gibt´s den üblichen Kram: Öldruckleuchte, Vorglühen usw. aber KEIN RDKS-Symbol.... :roll:

Der TÜV wird auch nix sehen.... Zumindest gehe ich mal davon aus... Verstehe ich irgendwie alles nicht...
Und wo stünden Ausnahmen?

Gruß
ED
AccentGT
Beiträge: 6746
Registriert: Mo 16. Aug 2004, 00:50
Wohnort: Essen
Kontaktdaten:

Re: Frage zum i30 TPMS....

Beitrag von AccentGT »

Du hast kein TPMS, da Hyundai dafür Metallventile verbaut! Zudem wird das Symbol beim Einschalten der Zündung definitiv angezeigt, wenn TPMS verbaut ist!
Da du zum einen Gummiventile hast (ja, gibt es auch für RDKS, haben dann aber einen deutlichen Gummiring drum) und zum anderen kein Symbol im Display erscheint: kein TPMS verbaut!
Benutzeravatar
Kommisar
Beiträge: 2820
Registriert: Mi 16. Mai 2012, 23:57

Re: Frage zum i30 TPMS....

Beitrag von Kommisar »

Ganz klar: Wenn kein Symbol vorhanden - kein TPMS verbaut! Spaßhalber könnte man ja die Luft auf einen Reifen stark absenken, und ein Stück fahren. Jetzt würde mit Sicherheit etwas aufleuchten - wenn es denn an Bord ist! ;)
Ed von Schleck
Beiträge: 6
Registriert: So 19. Jul 2015, 08:18

Re: Frage zum i30 TPMS....

Beitrag von Ed von Schleck »

Okay... Also keins...
Trotz der Typengenehmigung aus 2013 und der Zulassung aus 12/2014.... ?????? *ich sag ja, dass ich das alles nicht so ganz verstehe*

Erwartet mich da beim TÜV ggf. Ärger?

Oder kann ich mich darauf berufen, dass die Zulassung auch genau so stattfand?


Gruß
Trimmi
Benutzeravatar
Kommisar
Beiträge: 2820
Registriert: Mi 16. Mai 2012, 23:57

Re: Frage zum i30 TPMS....

Beitrag von Kommisar »

Du hättest das Fahrzeug gar nicht zugelassen bekommen, wenn es nicht dem geltenden Recht entsprechen würde - deshalb gibt es auch beim TÜV keinen Ärger!
Antworten