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Außen rum ums Auto ;)
EricTwo
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Beitrag von EricTwo »

QUOTE Aber wer für Hyundai was mit E15 Nummer bekommt, der bekommt nen Keks Naja, Wartburgrückleuchten sehen bestimmt entspannter aus, als diese Baumarktleuchten in den Links .
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

Ich wollte j anur darauf hinweisen das ein E-Prüfzeichen ansich nix bringt. Es müssen halt alle Auflagen erfüllt werden. Weil ohne die anderen "Zahlen" ist es halt nix wert. Gibt ja oft genug Fälle wo Front-Rückleuchten ECE haben aber sie ganz sicher nicht gefahren werden dürfen... Mein Rückleuchten hatten keine Nebelschlussleuchte. Sprich so wie sie Original im Fahrzeug waren dürften sie theorethisch nicht benutzt werden in der STVZO...Anderes Beispiel wäre ja wie gesagt nen Scheinwerfer aus England. Ist mit E-Prüfzeichen und sogar alles drin was man benötigt. Aber der Tüv wird dich rausjagen da sie immer falsch "eingestellt" sein werden.
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ferry
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Beitrag von ferry »

QUOTE (Martin Coupe @ 17 Jan 2011, 00:37 ) Ich wollte j anur darauf hinweisen das ein E-Prüfzeichen ansich nix bringt. ja ne, die diskussion wurde ausgelöst durch deine behauptung dass man zusätzliche papiere benötogen würde...was mir noch immer nicht einleuchten möchte wofür das gut sein soll. das gewisse auflagen erfüllt sein müssen ist klar.habe dazu was interessantes in der stvzo gefundenQUOTE § 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist.(...) quelle http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__21a.htmlwäre natürlich interessant zu wissen wie die sie "vereinbarten bedingungen" aussehen...QUOTE Mein Rückleuchten hatten keine Nebelschlussleuchte. Sprich so wie sie Original im Fahrzeug waren dürften sie theorethisch nicht benutzt werden in der STVZO...warum? dein fahrzeug ist theoretisch ohne nebelschlussleuchte(n) nicht zugelassen, nicht deine schlussleuchten! du kannst gerne mal in der stvzo suchen wo steht dass die nebelleuchte im rückscheinwerfer vorhanden zu sein hat. viel erfolg und die leute die einen gk fahren haben allesamt glück gehabt dass sie tüv haben, weil der gk ja auch keine nebelschlussleuchte in der rückleuchte hat?!
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

QUOTE (ferry @ 18 Jan 2011, 17:53 ) ja ne, die diskussion wurde ausgelöst durch deine behauptung dass man zusätzliche papiere benötogen würde...was mir noch immer nicht einleuchten möchte wofür das gut sein soll. das gewisse auflagen erfüllt sein müssen ist klar. Ja ist wohl etwas undeutig ausgedrückt worde von mir... aber es ging mir mit "Papieren" eher um Auflagen die man erfüllen muss.Mein Gewinde von KW hat auch ne E9 Nummer. Das heisst aber nicht das ich ohne Eintragung jetzt so rumfahren darf. Oder sehe ich das falsch?Das mit der Nebelschlussleuchte ist richtig. Aber wie sieht das bei Frontscheinwerfern aus? Meine Blinker (und die Seitenmarkierungsleuchten) waren ja im Original auch die ganze Zeit an. Was ja so gesehen nicht erlaubt ist bei uns...
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ferry
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Beitrag von ferry »

QUOTE (Martin Coupe @ 18 Jan 2011, 18:13 ) Mein Gewinde von KW hat auch ne E9 Nummer. Das heisst aber nicht das ich ohne Eintragung jetzt so rumfahren darf. Oder sehe ich das falsch? ich denke mal dass du dir diese frage selber beantworten kannst!desweiteren: e9 im kreis oder e9 im rechteck? der unterschied ist bei wikipedia erläutert, siehe link seite eins. das wohl noch weiter angaben (buchstaben / ziffern) draufstehen solltest du auch spätestens wissen, seit du hier dieses schöne schaubild gepostet hast...QUOTE Aber wie sieht das bei Frontscheinwerfern aus? Meine Blinker (und die Seitenmarkierungsleuchten) waren ja im Original auch die ganze Zeit an. Was ja so gesehen nicht erlaubt ist bei uns... worauf willst du eigentlich hinaus? über mehrere beiträge erzählst du mir einen von deiner nebelschlussleuchte und deinen rückscheinwerfern, was jetzt auf einmal richtig ist. zuerst müssen papiere bei teilen mit e-prüfzeichen dabei sein, jetzt stimmt das gar nicht mehr und es müssen nur auflagen erfüllt werden.und jetzt fängst du mit deinen frontscheinwerfern an...ist das überhaupt ein e-prüfzeichen drauf? oder nur sae? ist mir aber ehrlich gesagt auch sch***, glaub was du für richtig hälst und gut ist
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

QUOTE (ferry @ 18 Jan 2011, 18:30 ) worauf willst du eigentlich hinaus? über mehrere beiträge erzählst du mir einen von deiner nebelschlussleuchte und deinen rückscheinwerfern, was jetzt auf einmal richtig ist. zuerst müssen papiere bei teilen mit e-prüfzeichen dabei sein, jetzt stimmt das gar nicht mehr und es müssen nur auflagen erfüllt werden.und jetzt fängst du mit deinen frontscheinwerfern an...ist das überhaupt ein e-prüfzeichen drauf? oder nur sae? ist mir aber ehrlich gesagt auch sch***, glaub was du für richtig hälst und gut ist Moment ich will hier keinen Flamewar starten oder etwas behaupten was vllt nicht richtig ist...Aber habe ich am Anfang von den Frontscheinwerfern gesprochen. Ausserdem steht jetzt ja fest das die Vorschriften/Auflagen etc. auf den Scheinwerfern draufstehen (siehe Bild).Zusätzlich war mein Beispiel wegen der ECE auch darauf bezogen das du nicht einfach Englische Scheinwerfer bei dir einbauen darfst.Mein E Zeichen ist, meine ich, Rund umrandetlg Martin
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AccentLantra
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Beitrag von AccentLantra »

Kurz und schmerzlos vom Ex-Bullen: Alles was eine (legale) E-Nummer hat, darf eingebaut und benutzt werden, ohne dass du Papiere dafür brauchst.Natürlich müssen aber sämtliche Vorschriften zum Einbau (Lage, Funktion) eingehalten werden.Die E-Nummer gibt dir lediglich die Sicherheit, dass der TÜV nicht das eingebaute Teil bemängelt, sondern die Art, wie es montiert ist. Einen Scheinwerfer mit E-Nummer wird der TÜV dir am Fahrzeugheck zum Beispiel niemals abnehmen.Genausowenig, wie eine absolut ordnungsgemäß verbaute Rückleuchte ohne E-Nummer.
Viele Grüße aus Castrop-Rauxel
Matthias
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