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Außen rum ums Auto ;)
testbug
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Beitrag von testbug »

Wenn der Hersteller "Junyan" ist, dann kann man da schon von ausgehen, dass da E-Zeichen eingebrannt sind! Ob die Gültigkeit haben, ist was anderes..
paedder
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Beitrag von paedder »

Es gab z.B. bei den GK-Rückleuchten früher vor einigen Jahren noch Ausführungen, die ein e-Prüfzeichen drauf hatten.Die Rückleuchten vom GK haben heute fast nur noch die SAE-Kennzeichnung drauf, die den Betrieb z.B. in den USA erlaubt. In der EU ist diese Kennzeichnung allerdings nicht ausreichend. Da muss zwingend ein e-Prüfzeichen drauf sein. Den TÜV interessiert insofern nur, ob ein e-Zeichen drauf ist oder nicht. Ob er nachprüft, ob das e-Zeichen zurecht auf einem Bauteil eingraviert ist oder nicht, wage ich zu bezweifeln.
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

QUOTE (paedder @ 16 Jan 2011, 15:44 ) Da muss zwingend ein e-Prüfzeichen drauf sein. Auch ein E-Prüfzeichen ist allgemein nix wert. Es müssen auch schon Papiere dabei sein die eine EG oder ABE enthalten...Meine Front-Scheinwerfer haben auch E-Prüfzeichen aber die würde nie jemand (nachträglich) eintragen =/Noch nen Zusatz. Es muss um es eintragungsfrei zu haben, ein E1 oder E12 Zeichen sein... Alle anderen müssen abgenommen werden und es sthet nicht fest das sie der Tüv dann einträgt...Achja von E15 besonders die Finger lassen
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ferry
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Beitrag von ferry »

QUOTE (Martin Coupe @ 16 Jan 2011, 17:07 ) Auch ein E-Prüfzeichen ist allgemein nix wert. Es müssen auch schon Papiere dabei sein die eine EG oder ABE enthalten... würde mich doch sehr verwundern...zumindest wikipedia widerlegt deine aussage QUOTE Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
EricTwo
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Beitrag von EricTwo »

QUOTE würde mich doch sehr verwundern...zumindest wikipedia widerlegt deine aussagenicht nur Wiki QUOTE Achja von E15 besonders die Finger lassen Aus welchem Grund? Auslaufend bedeutet nicht Verboten!
samurai
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Beitrag von samurai »

ok sind wohl keine rd lichter danke schon mal dafür sehen sich nämlich ähnlich mit denen des gkich hätte die mir bestellt wenn ein e-prüfzeichen drauf wäre
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

Ahja... Wenn du also Scheinwerfer aus England nimmst und die bei dir reinbaust sagt keiner was. Obwohl sie Definitiv falsch leuchten OoMir hat der Tüv das auch mla bestätigt und es gibt genügend Threads im Internet wo Leute mit E Nummern Probleme haben. Mein Wissenstand ist das Österreich und Deutschland grundsätzlich eintragungsfrei sind, da sie bei Leuchtmitteln , z.B. einer STVZO Tauglichkeit unterzogen werden...TÜV Forum Zitat:Nachtrag:Fahrzeuge, die in Europa zugelassen werden, müssen den europäischen Gesetzen entsprechen. Diese stützen sich auf die ECE-Regelungen. In diesen Regelungen sind die technischen Eigenschaften wichtiger Fahrzeugkomponenten festgelegt. Dadurch wird für alle Fahrzeuge, die zum europäischen Straßenverkehr zugelassen werden, ein einheitlicher Mindeststandard gewährleistet!Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.Eine Übersicht der Länderkürzel habt Ihr hier:E1: DeutschlandE2: FrankreichE3: ItalienE4: NiederlandeE5: SchwedenE6: BelgienE7: UngarnE8: TschechienE9: SpanienE10: ehemaliges JugoslawienE11: GroßbritannienE12: ÖsterreichE13: LuxemburgE14: SchweizE15: DDRE16: NorwegenE17: FinnlandE18: DänemarkE19: RumänienE20: PolenE21: PortugalE22: Russische FöderationE23: GriechenlandE24: IrlandE25: KroatienE26: SlowenienE27: SlowakeiE28: WeißrusslandE29: EstlandE31: Bosnien und HerzegowinaE32: LettlandE37: TürkeiE40: MazedonienE42: Europäische UnionE43: JapanWichtig ist hierzu, daß diese e-Prüfnummer nur aussagt, daß das Teil an sich gem. den Richtlinien geprüft und grundsätzlich zulässig ist! Allerdings muß auch beim Vorhandensein einer Prüfnummer eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden, die den Anbau z.B. speziell am NB erlaubt und zeigt, daß das Teil auch in Verbindung mit dem geführten Pkw zulässig ist! Auch sind hierin Auflagen zum Anbau ect. vermerkt, die von den Kontrollorganen überprüfbar sein müssen!Ergebnis:Das e-Prüfzeichen sagt nur aus, daß das Teil an sich zulässig ist - egal aus welchem Land, dafür wurde ja der Standard geschaffen.ABER, ein Teil mit e-Prüfnummer ohne passende Papiere dazu ist in jedem Fall als unzulässig zu behandeln und zieht in der Regel eine Anzeige nach sich!Das mit E15 war ja auch nur nen Scherz Aber wer für Hyundai was mit E15 Nummer bekommt, der bekommt nen Keks
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ferry
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Beitrag von ferry »

quelle (link) bitte
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

http://www.polotreff.de/forum/t/14495Zusätzlich wurde es mir vom Tüv auch so erklärt... Weil an meinem Auto fast alles nen E-Prüfzeichen hat. Trotzdem musste es fast alles "abgenommen" werden.Ich meine, meine Rückleuchten haben E-Prüfzeichen aber nichtmal nen Nebelschlussleuchte. Die musste erst reingebaut werden...Oder das Beispiel mit Englischen Scheinwerfern...EDIT:Hier ist noch nen Thread der es etwas besser erklärt:http://www.pagenstecher.de/Auto-Tuning- ... htmlSprich es muss alles passen. Alle Zahlen die dort "gestanzt" sind. Passt eine nicht, ist es nicht zulässig...Zitat:ganz kurze-nummer : gibt an in welchem land das bauteil abgenommen wurde z.b. e1 für DE usw...die zusatzkürzel z.b. IAF geben an als was das teil zugelassen wurde (IA=Rückstrahler )(F= nebelschlussleuchte )in dem betreffenden land .Du musst aber immer noch gucken wenn du ne andere e-nummer hast wie z.b. E11 (grossbritanien) ob die in deutschland (e1) geforderten auflagen/verwendungbereich erfüllt werden z.b.ganz wages beispielLettland (e32) seitenblinker mit standlichfunktion (ohne zusatzbezeichnungdeutschland (e1) seitenblinker mit standlichfunktion nicht zulässig weil in de ein blinker zu blinken hat und nicht zu leuchten und zwar gelb bzw orange ...nix anderes......ABER wenn jetz das teil in lettland abgenommen wurde und 2 "lampen" in einem gehäuse verbaut wurde und die blinker gelb blinken(nicht leuchten) und die standlichfunktion schön in weiß leuchtet ) und diese Blinker mit standlichfunktion nen deutschlandkonforme e-kennzeichnung hat (also blinker mit standlich in 2 kammer gehäuse farbe gelb/weiß z.b.) spricht nix dagegen die teile in DE ohne eintragung zu fahren ...da braucht es nicht mal ne abe gutachten ce ece regelung für ....bürokratie halt...jetz mal salopp ausgedrückt..also nicht alles was ne e-nummer hat darf so ohne weiteres gefahren werden ....und um es kompliziert zu machenz.b. leuchtmittel mit der E-nummer E1 xxeerr45 (deutschland ) bauartgeprüft und abgenommen als Innenraumleuchte ....die darfst du als nix andere verwenden als inneraumleuchte ..wenn du die z.b. als rücklicht verwendet würdes nützt dir auch das e-zeichen nicht viel da sie dafür nicht freigegeben ist...
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ferry
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Beitrag von ferry »

also zu erst einmal: ein tüv-forum ist für mich schon etwas anderes als die polo-treffs da die schmeissen da alle mit weisheiten um sich, ohne eine gescheite quelle, sprich link, nennen zu können...auch da heisst es nur: tüv-forum...wobei die erläuterungen der ziffern und buchstaben schon interessant ist!der knackpunkt ist aber dass es keinen sinn ergibt irgendwelche zusätzlichen papiere mit sich führen zu müssen, wenn doch alles aus der nummer hervorgeht. wenn deine rückleuchten keine nebelschlussleuchten hatten dürfte demnach kein "f" in deren e-nummer vorhanden sein!? da nebelschlussleuchten hierzulande vorgeschrieben sind, hättest du sie dir genau so gut in die stoßstange bauen können, solange sie gewisse kriterien bei der platzierung erfüllen. ich wüsste also nicht warum deine rückleuchten hier nicht zugelassen sein sollten bzw. warum z.b. dein e-kennzeichen hierzulande nicht zugelassen sein soll...?!du sagst doch selber:QUOTE also nicht alles was ne e-nummer hat darf so ohne weiteres gefahren werden ....stimmt! aber grundsätzlich sind sie für uns zugelassen, solange eben gewisse kriterien erfüllt sind. dafür brauche ich doch aber keine papiere, sondern das ist doch aufgabe des polizisten, der mich kontrolliert, oder des tüv-menschen zu überprüfen dass meine karre blinker hat, und alle anderen vorschriften erfüllt sind. ich finde in der stvzo nichts was vorschreibt dass alle vorgeschriebenen leuchtmittel in einer einheit, sprich in einem scheinwerfer, verbaut sein müssen. wofür papiere?
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