Unfall: fehlende Wählhebelsperre beim IX 55 ?
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Hallo zusammen,Meine Tochter ist heute aus Versehen an den Automatikwählhebel meines IX55 gekommen und hat diesen, bei abgestelltem und augeschaltetem Fahrzeug, auf N gedrückt.Die Fahrt endete zum Glück nach 10 Metern rückwärts abschüssig abrupt in der Mauer des Gartenzauns, diese ist kaputt und mein HY hinten links arg geschrottet (3500€ sagt die Werkstatt).Irgendwo habe ich mal gelesen, dass dieses "aus Versehen betätigen" in Europa durch geeignete Sperren verhindert werden muss, siehe Knöpfe bei BMW, AUDI usw..Wer kann mir dazu vielleicht nähere Auskünfte geben?VG der gefrustete Naviprofi
- 1220 Moppi
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Ihr habt nicht unrecht. An einer abschüssigen Straße macht man die Bremse schonmal fest. Die grobe Fahrlässigkeit ist eigentlich mittlerweile überall mitversichert, sofern man sich nicht für die billigste Feld- und Wiesenversicherung entschieden hat. Aber das beantwortet ja seine Frage nicht. Ich selbst weiß es leider nicht.
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"Um die Stellung „P“ zu verlassen, muss die Bremse betätigt werden. Bei einigen Herstellern gilt dies auch für die Stellung „N“ (nur bei Fahrzeugstillstand). Der Fahrer wird dadurch gezwungen, beim Start das richtige Pedal zu betätigen. So soll ein Verwechseln des Gaspedals mit der Bremse vermieden werden."Quelle: WikipediaHast du die Bremse getreten?
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Um bei IX55 "aus versehen" den Wählhebel von P nach N zu bringen, und das auch noch auf abschüssiger Strasse, da gehört schon einiges dazu, vorallem weil er dazu nicht gedrückt wird, sondern ordentlich dran gezogen werden muss.Ausserdem hast du als Fahrzeugführer beim Abstellen das Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern, die Stellung P ist kein ausreichendes sichern, daher ist das Erfinden der Feststellbremse nicht auch langeweile geschehen.Falls du jetzt vorhast, Schadenersatz bei Hyundai zu fordern, vergiss es....du hast fahrlässig gehandelt, Punkt....sieh es einfach ein@ KommisarVielleicht ist das ja jetzt sein Problem also die Sache mit dem V-Schutz...@ Robidie Schaltkulisse ist wie beim NF und Grandeur, also ohne Wählhebelsperre....wofür auch.Auch mit Wählhebelsperre kann die Parksperre im Getriebe jederzeit abreissen, und genau dafür hat man die Feststellbremse erfunden Und es gibt auch keine gesetzliche Regelung über diese Sperre, auch wenn der TE das mal aufgeschnappt hat.