Schaden am parkenden Auto
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Schaden am parkenden Auto
Hallo,
mir ist heute morgen Jemand in meinen am Straßenrand parkenden Lantra, Bj. 97, gefahren. Beschädigt ist der linke Kotflügel (deutlich sichtbare Beule und entsprechender Lackschaden), aber der Wagen ist fahrbereit. Der Verursacher hat mich nicht erreicht, der Schaden wurde aber polizeilich aufgenommen.
Kann es jetzt sein, dass mir unverschuldet noch Nachteile entstehen ("wirtschaftlicher Totalschaden" o. ä.)?
Habt Ihr Tipps, wie ich mich verhalten sollte?
mir ist heute morgen Jemand in meinen am Straßenrand parkenden Lantra, Bj. 97, gefahren. Beschädigt ist der linke Kotflügel (deutlich sichtbare Beule und entsprechender Lackschaden), aber der Wagen ist fahrbereit. Der Verursacher hat mich nicht erreicht, der Schaden wurde aber polizeilich aufgenommen.
Kann es jetzt sein, dass mir unverschuldet noch Nachteile entstehen ("wirtschaftlicher Totalschaden" o. ä.)?
Habt Ihr Tipps, wie ich mich verhalten sollte?
- 1220 Moppi
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Re: Schaden am parkenden Auto
Moinsen. Also erstmal hast Du tierisch Glück, dass der Verursacher sich gemeldet hat. Dafür musst Du schonmal echt dankbar sein. Dass es sich um einen Totalschaden handelt ist wahrscheinlich. Das bedeutet für Dich, dass Du als Entschädigung maximal den aktuellen Wiederbeschaffungswert erhalten kannst. Am besten Du setzt Dich einfach mal mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und hörst Dir an was sie sagen. Danach würde ich entscheiden wie es weiter geht.Tirian hat geschrieben:Hallo,
mir ist heute morgen Jemand in meinen am Straßenrand parkenden Lantra, Bj. 97, gefahren. Beschädigt ist der linke Kotflügel (deutlich sichtbare Beule und entsprechender Lackschaden), aber der Wagen ist fahrbereit. Der Verursacher hat mich nicht erreicht, der Schaden wurde aber polizeilich aufgenommen.
Kann es jetzt sein, dass mir unverschuldet noch Nachteile entstehen ("wirtschaftlicher Totalschaden" o. ä.)?
Habt Ihr Tipps, wie ich mich verhalten sollte?
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Re: Schaden am parkenden Auto
Das mit dem Glück meinte die Polizei auch. In diesem Fall war es aber so, dass eine Nachbarin auf der gegenüberliegenden Seite stand und den Fahrer angesprochen sowie sich das Kennzeichen notiert hat.
Wie auch immer. Die Daten des Verursachers weiß ich noch nicht, die gehen vermutlich aus dem Polizei-Protokoll hervor, das ich mir heute nachmittag abholen kann.
Wäre es auch ggf. möglich (und legitim) sich mit dem Schädiger ohne Versicherung zu einigen, um ggf. mit einem Kostenvoranschlag ein besseres Ergebnis zu erreichen? Der Wiederbeschaffungswert meines Autos liegt wohl so bei 300,- Euronen.
Jedenfalls erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Wie auch immer. Die Daten des Verursachers weiß ich noch nicht, die gehen vermutlich aus dem Polizei-Protokoll hervor, das ich mir heute nachmittag abholen kann.
Wäre es auch ggf. möglich (und legitim) sich mit dem Schädiger ohne Versicherung zu einigen, um ggf. mit einem Kostenvoranschlag ein besseres Ergebnis zu erreichen? Der Wiederbeschaffungswert meines Autos liegt wohl so bei 300,- Euronen.
Jedenfalls erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
- 1220 Moppi
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Re: Schaden am parkenden Auto
Das kannst Du natürlich machen wie Du möchtest. Wenn der WBW eh nur bei 300 € liegt, wirst Du weder bei dem einen noch bei dem anderen finanziell besser kommen. Beide geben Dir wahrscheinlich 300 €, egal ob im Kostenvoranschlag 400 € oder 600 € stehen hast. Mehr steht Dir einfach nicht zu. Bei der Versicherung bist Du aber auf der sicheren Seite, dass Du die Kohle auch definitiv kriegst. Die gehen evtl. auch nach Schwackeliste bei der Ermittlung des WBW. Das könnte für Dich sogar zum Vorteil sein. Er kann den Schaden ja zurück kaufen, ist somit raus aus der Sache und beide sind zufrieden.
Eindeutiger Tip, sprich mit der Versicherung.
Eindeutiger Tip, sprich mit der Versicherung.
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Re: Schaden am parkenden Auto
Vielen Dank!
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Re: Schaden am parkenden Auto
War nach der Abholung der Unfallanzeige bei der Polizei (der Verursacher hat die Schuld schriftlich zugegeben) in der Werkstatt meines Vertrauens, um den Schaden mal ansehen zu lassen. Zufällig war ein Gutachter dort, mit dem sie wohl häufiger zusammenarbeitet. Der hat direkt die relevanten Stellen fotografiert und wird die erforderlichen Maßnahmen durchführen. Ich muss erstmal überhaupt nicht weiter aktiv werden. Der Gutachter meinte, dass die Angelegenheit unter Berücksichtigung der geschilderten Umstände wohl zu meiner "Zufriedenheit" geregelt würde.
Toi, toi, toi ...
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- Martin Coupe
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Re: Schaden am parkenden Auto
Ärgerlich aber soweit hört sich ja alles gut an
Ich drücke dir die Daumen
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- 1220 Moppi
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Re: Schaden am parkenden Auto
Wenn ich das schon lese...Der Gutachter meinte, dass die Angelegenheit unter Berücksichtigung der geschilderten Umstände wohl zu meiner "Zufriedenheit" geregelt würde.
Bei der Schadenhöhe ist ein Gutachter normalerweise nicht notwendig und es würde mich nicht wundern, wenn die Versicherung die Kosten dafür nicht übernimmt. Darum habe ich geschrieben, sprich erstmal mit der Versicherung und höre Dir an was die sagen. Eigentlich kann nur ein Kurzgutachten Sinn machen, ich hoffe, dass der Gutachter daran gedacht hat.
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Re: Schaden am parkenden Auto
War zwar noch ein junger Typ, aber ich hoffe, er weiß, was er tut.
Jedenfalls habe ich mich bei ihm gestern erkundigt, ob die Versicherung seine Kosten übernimmt, was er bejaht hat.
Jedenfalls habe ich mich bei ihm gestern erkundigt, ob die Versicherung seine Kosten übernimmt, was er bejaht hat.
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Re: Schaden am parkenden Auto
Nachtrag zur Info:
Ich habe eben einen Anruf von der Versicherung des Verursachers erhalten; es ging lediglich um den Abgleich einiger Daten. Ich habe dann wahrheitsgemäß das "Engagement" des Sachverständigen geschildert und wie es zustande gekommen ist. Mir wurde geantwortet, dass das völlig o. k. ist und ansonsten die Versicherung einen Gutachter beauftragt hätte. Die Kosten würden selbstverständlich übernommen.
Klingt ja bis hierhin alles ganz gut.
Ich habe eben einen Anruf von der Versicherung des Verursachers erhalten; es ging lediglich um den Abgleich einiger Daten. Ich habe dann wahrheitsgemäß das "Engagement" des Sachverständigen geschildert und wie es zustande gekommen ist. Mir wurde geantwortet, dass das völlig o. k. ist und ansonsten die Versicherung einen Gutachter beauftragt hätte. Die Kosten würden selbstverständlich übernommen.
Klingt ja bis hierhin alles ganz gut.