Problem mit Felgen f. WR

Räder, Bremsen, Dämpfer, Federn...
Hoooney83
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Beitrag von Hoooney83 »

Hallo Gleichgesinnte ;-)Da nun der Winter vor der Tür steht wollte ich online Kompletträder für mein i30 Coupe kaufen.Ansich ja kein großes ding wär da nicht die Eintragung in der CoC die nur die 205/55/R16 beinhaltet.Jetzt weigert sich der Onlinehändler mir 195/65/R15 zu schicken da die ja für mein Modell nicht vorgesehen bzw. nicht eingetragen sind.Hab aber extra beim freundlichen Hyundai Händler nachgefragt und der meinte R15 wären in Ordnung.Sollte auch keine Probleme geben da der bremsscheibendurchmesser bei 280mm liegt.Was meint ihr?! Auf die Lieferung bestehen oder mich am A*** lecken lassen?!? ;-)LG Marion
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Kommisar
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Beitrag von Kommisar »

Wenn der Online-Händler nicht liefern will, kannst du ihn nicht dazu zwingen!
exilpreusse
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Beitrag von exilpreusse »

sind die 195 er freigegeben für dein auto bzw. haben die Felgen Papiere dafür?Es gibt wohl doch einen Grund warum Hyundai nur diese Größe freigegeben hat. Wieso kaufst du nicht die 205/55R16?Zwischen sollte kein Problem sein und sind im Straßenverkehr zugelassen ist ein großer unterschied.Papiere dazu hat dir der Händler nicht in die Hand getrückt,oder?
Hoooney83
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Beitrag von Hoooney83 »

Hey, danke für eure Antworten :-)Also doch ich kann darauf bestehen das er mir die schickt auf eigene Gefahr so ists ja auch wieder nicht. Konfigurierte Räder sind ja sowieso vom umtausch ausgeschlossen ;-)Und warum ich keiner 205 drauf knallen will ist eigentlich ganz simpel, Spritfresser Anschaffungspreis wesentlich höher und 205er brauchts als Winterreifen meiner Ansicht nach wirklich nicht. Das einzig seltsame ist ja nur 195 sind für den i30 classic gar kein Problem nur beim Design nicht . . . Es ist das komplett gleiche Auto nur die Ausstattung ist minderwertiger wenn man das so sagen kann ;-)LG
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Kommisar
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Beitrag von Kommisar »

Schau doch einfach in deine Zulassungsbescheinigung, darin steht immer die kleinste zulässige Reifen/Felgengröße.
Hoooney83
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Beitrag von Hoooney83 »

Hey darauf bin ich noch gar ned gekommen jeden möglichen wisch hab ich mir durchgelesen bloß die nicht :-DNaja es ist ja auch scho spät ;-) :-)Vielen dank trotzdem :-)
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Kommisar
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Beitrag von Kommisar »

Auf das einfachste kommt man oft zuletzt ;-)Aber dafür gibt es ja die freundliche Forumshilfe. bei der Suche nach der richtigen Reifen- und Felgengröße ( im gesetzlich erlaubten Rahmen)
Hoooney83
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Beitrag von Hoooney83 »

Wehe da stehts dann nicht drin . . . Dann gibts haue ;-)Späßle gmacht :-)
exilpreusse
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Beitrag von exilpreusse »

Und was kam jetzt dabei raus? Sind die 195er jetzt gelistet?Oder willst du wirklich mit erloschener Betrieberlaubnis rumfahren?
Melchior 2.0
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Beitrag von Melchior 2.0 »

Das kann man sich ja nicht mit anhören!1. Der Händler ist nicht dazu verpflichtet dich zu beliefern. Da kannst du noch so sehr darauf bestehen - für einen Kaufvertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung notwendig. Er stimmt nicht zu, also kriegst du da auch nichts.Geh einfach zu nem anderen, wenn der deine Kohle nicht will.2. Du kannst auf deinem Fahrzeug jede nur erdenkliche Rad-Reifen-Kombination fahren.Problemlos ist das in folgenden Fällen möglich:- die Kombi steht bereits in den Fahrzeugpapieren- du bekommst eine schriftliche Freigabe von Hyundai für die Kombi- die Kombi besitzt eine Allgemeine Betriebserlaubnis für dein FahrzeugMit minimalem Aufwand ist das verbunden, wenn keiner der oberen Punkte erfüllt ist.Dann musst du die Kombi mit Hilfe eines Teilegutachtens vom Tüv abnehmen lassen.Das kostet im Zusammenhang mit einer HU manchmal keine 10€. Wenn du nur die Eintragung ohne HU machst fallen ca. 35-45€ an.Gibt es kein Gutachten, so ist eine Eintragung anhand der KBA-Nummer der Felgen möglich.Eine ausreichende Traglast der Felge muss natürlich in allen Fällen gegeben sein (diese muss der halben Achslast entsprechen oder diese übersteigen).Sowie Freigängigkeit, voller Federweg nutzbar und ausreichende Abdeckung der Reifenlauffläche durch die Kotflügel muss gegeben sein.3. Es stehen nicht alle zugelassenen Rad-Reifen-Kombinationen in den (neuen) Fahrzeugpapieren!
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