Sportsitze für das Coupe GK
- Martin Coupe
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Also ne ABE brauchst normalerweise immer. Einfach Sitze rein is nicht. Nur kümmert es kaum irgendjemanden ob der Sitz so etwas hat oder nicht. Dann müssen die Konsolen auch eine ABE/Gutachten besitzen, einfach umschweißen oder selbst welche anfertigen is nicht. Kümmert aber eigentlich auch niemanden. Aber legal is dies normalerweise alles nicht. Ohne Seitenairbags wird es aber eh mega schwer die eingetragen zu bekommen. Viele TüVer Argumentieren das die Sicherheitsstandards des Wagens nicht verschlechtert werden dürfen, und das wäre es ohne die Seitenairbags. Einfach universal Laufschiene kaufen und einbauen is auch nicht. Die meisten Originalkonsolen haben eine völlig andere Konstruktion, das müsste man sich erst einmal angucken. Ums schweißen wirst du aber nicht herum kommen. So passt es auf gar keinen Fall!!!Und zum Schluss gibt es noch das Problem das die neuen Sitze wahrscheinlich zu hoch sein werden. Das Coupe hat eine sehr niedrige Sitzkonstruktion und sehr niedrig ausgelegte Sitze. Für dich ja nicht das Problem aber Sahra könnte da arge Probleme mit dem Dachhimmel bekommen.Ich bring dir mal ne Konsole von Recaro mit, dann kannst du dir das vielleicht besser vorstellen.
- Andy Y
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Airbags austragen ist zur zeit nur bei Autos bis zum Bj von ca. 1999 möglich.Zu hohe Sitzpositionen sind meist bei den "günstigeren" Sitzen zu finden. Bei meinen Königsitzen ist die Sitzposition unheimlich tief im Vergleich zu Raceland, Autostyle ect. (ca. 5-7 cm tiefer). Allerdings auch nur mit den passenden König Konsolen die es wohl nicht fürs GK gibt.
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QUOTE (Melchior @ 24 Mär 2010, 17:58 ) ein 0815 tüv-prüfer hatte absolut nichts an meinen geschweißten konsolen auszusetzen und freute sich über die gut gemachte konstruktion.auf die frage, ob die sitze eingetragen werden müssen, antwortete er mit nein, da sie klappbar seien. Lediglich die H-Gurte müssten eingetragen werden... Ja, es gibt immer Sachen die mal funktionieren. Das kennst du ja sicher selber.Dazu hattest du noch Glück mit dem Baujahr deines Autos.Hier mal Offiziell: (Sonst glaubt es ja doch nicht jeder )QUOTE SitzeNatürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).Quelle: TüV Rheinland